Austria Email AG
2.4 Verpflichtungen des Herstellers
Der Hersteller versichert, dass die Anlage mit den geltenden europäischen Richtlinien und
Normen übereinstimmt. Die Anlage ist CE-zertifiziert und verfügt über alle notwendigen
Unterlagen. Zusätzlich darf der Hersteller das Handbuch ohne vorherige Ankündigung ändern.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung in den folgenden Fällen:
Missachtung der Bedienungsanleitungen der Anlage.
•
Unsachgemäße und/oder unzureichende Wartung.
•
Missachtung der Einbauanleitungen.
•
2.5 Verpflichtungen des Installateurs beim Einbau
Eingeschlossen der Installation der Anlage, ist der Installateur für die Übereinstimmung mit
folgenden Anforderungen vor der Inbetriebsetzung des Gerätes verantwortlich:
Vor der Installation ist eine sorgfältige Überprüfung der mitgelieferten Gebrauchs- und
•
Einbauanweisungen von einer Fachkraft durchzuführen.
Der Einbau muss in Übereinstimmung mit den Anweisungen, den geltenden nationalen
•
Gesetzen, Vorschriften und Normen erfolgen.
Bei der ersten Inbetriebnahme beseitigt die Fachkraft alle möglichen festgestellten
•
Unregelmäßigkeiten um eine möglichst lange Lebensdauer des Gerätes zu
gewährleisten.
Die Belehrung des Benutzens der Anlage an den Verbraucher und alle weiteren
•
Einstellung werden vom Installateur übernommen.
Weiteres macht die Fachkraft den Benutzer mit der regelmäßigen und für den
•
ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage notwendigen Wartung während ihrer gesamten
Lebensdauer vertraut.
Die fachlich qualifizierte Person erklärt dem Benutzer den Betrieb des gesamten
•
Systems und übergibt ihm alle mitgelieferten Dokumente.
2.6 Kundendienst und Service
Kundenbetreuung und Service werden während der Garantiezeit durch den Hersteller
gewährleistet.
Bei einem Service-Antrag bitten wir Sie, das Folgende anzugeben:
Produkt
•
Genaue Produktbezeichnung
•
Seriennummer
•
Baujahr
•
Alle erforderlichen Angaben lesen Sie auf dem Aufkleber.
HINWEIS:
Durch jegliche Modifikationen oder Veränderungen an den Originalbausätzen,
sowie gewaltsame oder unsachgemäße Verwendung der Anlage wird die Garantie
hinfällig. Etwaige durch technische Eingriffe entstandene Kosten werden vollständig
durch den Benutzer getragen.
Während der Garantiezeit dürfen die Reparatur- und Wartungsarbeiten nur durch
den Hersteller oder einen durch ihn autorisierten Dienstbeauftragten durchgeführt
werden. Andernfalls erlischt die Garantie.
2.7 Verpflichtungen des Benutzers
Um einen reibungslosen und effizienten Betrieb der Anlage zu gewährleisten, müssen
folgende Hinweise an den Benutzer beachtet werden:
ID.: 17-16-33-3055-00 | 8.2016
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