Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

suprema BioEntry W2 Installationsanleitung Seite 26

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Anhänge
Die „wesentlichen Patentansprüche" eines Kontributors sind alle Patentansprüche, die der Kontributor besitzt oder kontrolliert, unabhängig davon,
ob sie bereits erworben oder nachfolgend erworben werden, die in irgendeiner Weise des gemäß dieser Lizenz erlaubten Erzeugens, Verwendens
oder Verkaufens seiner Kontributor-Version verletzt würden. Dies schließt keine Ansprüche ein, die erst als Folge einer weiteren Modi zierung
seiner Kontributor-Version verletzt würden.
Im Sinne dieser De nition schließt „Kontrolle" das Recht ein, Unterlizenzen für ein Patent in einer Weise zu erteilen, die mit der Anforderungen
dieser Lizenz vereinbar ist.
Jeder Kontributor gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite und gebührenfreie Patentlizenz gemäß den wesentlichen Patentansprüchen des
Kontributors, den Inhalt seiner Kontributor-Version zu erzeugen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und ander-
weitig auszuführen, zu modi zieren und zu verbreiten.
In den folgenden drei Absätzen ist eine „Patentlizenz" jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verp ichtung, wie auch immer sie bezeichnet wird,
ein Patent nicht durchzusetzen (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis, ein Patent zu nutzen, oder eine Zusicherung, bei einer Patentverletzung nicht zu
klagen). Jemandem eine solche Patentlizenz zu „erteilen" bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verp ichtung zu beschließen, ein Patent nicht
gegen ihn durchzusetzen.
Wenn Sie ein betro enes Werk übertragen, das wissentlich auf eine Patentlizenz angewiesen ist, und wenn der korrespondierende Quelltext des
Werks nicht für jeden zum Kopieren zur Verfügung gestellt wird – kostenlos, unter den Bedingungen dieser Lizenz und über einen ö entlich
zugänglichen Netzwerk-Server oder andere leicht zugängliche Mittel –, müssen Sie entweder (1) dafür sorgen, dass der korrespondierende
Quelltext auf diese Weise verfügbar gemacht wird oder (2) dafür sorgen, dass Ihnen selbst die Vorteile der Patentlizenz für dieses spezielle Werk
entzogen werden oder (3) in einer mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbaren Weise bewirken, dass die Patentlizenz auf nachgeordnete
Empfänger ausgedehnt wird. „Wissentlich angewiesen sein" bedeutet, dass Sie tatsächliches Wissen darüber haben, dass – außer wegen der
Patentlizenz – Ihre Übertragung des betro enen Werks in einen Staat oder die Nutzung des betro enen Werks durch Ihren Empfänger in einem
Staat, eines oder mehrere identi zierbare Patente in diesem Staat verletzen würde, deren Gültigkeit Ihnen glaubhaft erscheint.
Wenn Sie infolge oder in Verbindung mit einer einzelnen Transaktion oder Vereinbarung ein betro enes Werk übertragen oder durch Vermittlung
einer Übertragung verbreiten und einigen Empfängern des betro enen Werks eine Patentlizenz gewähren, die ihnen das Nutzen, Verbreiten,
Modi zieren oder Übertragen einer speziellen Kopie des betro enen Werks gestattet, wird die von Ihnen gewährte Patentlizenz automatisch auf
alle Empfänger des betro enen Werks und darauf basierender Werke ausgedehnt.
ine Patentlizenz ist „diskriminierend", wenn sie in ihrem Geltungsbereich die speziell unter dieser Lizenz gewährten Rechte ausschließt, wenn sie
die Ausübung dieser Rechte verbietet oder wenn sie die Nichtausübung einer oder mehrerer dieser Rechte zur Bedingung hat. Sie dürfen ein
betro enes Werk nicht übertragen, wenn Sie Partei eines Vertrages mit einer Drittpartei sind, die im Bereich der Softwareverbreitung tätig ist,
gemäß dem Sie dieser Drittpartei Zahlungen leisten, die sich nach dem Umfang Ihrer Tätigkeit des Übertragens des Werkes richtet, und gemäß
dem die Drittpartei eine diskriminierende Patentlizenz all denjenigen gewährt, die das betro ene Werk von Ihnen erhielten, und zwar (a) in Verbin-
dung mit von Ihnen übertragenen Kopien des betro enen Werks (oder Kopien dieser Kopien) oder (b) hauptsächlich für und in Verbindung mit
spezi schen Produkten oder Zusammenstellungen, die das betro ene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind in diesen Vertrag vor dem 28. März
2007 eingetreten oder die Patentlizenz wurde vor diesem Datum erteilt.
Nichts in dieser Lizenz darf so ausgelegt werden, dass eine stillschweigende Lizenz oder andere Abwehr gegen Rechtsverletzungen ausgeschlos-
sen oder beschränkt wird, die Ihnen ansonsten gemäß anwendbarem Patentrecht zustünde.
12. Keine Preisgabe der Freiheit Dritter.
Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, ein betro enes Werk
unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verp ichtungen zu übertragen, dürfen Sie infolgedes-
sen das Programm überhaupt nicht übertragen.
Wenn Sie z. B. Bedingungen akzeptieren, die Sie dazu verp ichten, von denjenigen, an die Sie das Programm übertragen haben, eine Gebühr für
die weitere Übertragung einzufordern, dann besteht der einzige Weg, sowohl jene Bedingungen als auch diese Lizenz zu befolgen darin, ganz auf
die Übertragung des Programms zu verzichten.
13. Verwendung mit der GNU Affero General Public License.
Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Lizenz ist es Ihnen gestattet, ein betro enes Werk mit einem Werk, das unter Version 3 der GNU
A ero General Public License steht, zu einem einzelnen, kombinierten Werk zu verbinden (linken) oder zu kombinieren und das Ergebnis zu
übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das betro ene Werk darstellt, aber die speziellen Anforderungen der
GNU A ero General Public License, Abschnitt 13, die die Interaktion über ein Netzwerk betre en, gelten für die Kombination als solche.
14. Überarbeitete Versionen dieser Lizenz.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU General Public License verö entlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen
und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, dass es der GNU General Public License in einer
bestimmten Versionsnummer „oder einer späteren Version" („or any later version") unterliegt, haben Sie die Wahl, entweder die Bedingungen der
genannten Version zu befolgen oder diejenigen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation verö entlicht wurde.
Wenn das Programm keine Versionsnummer der GNU General Public License angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der
Free Software Foundation verö entlicht wurde. Wenn das Programm festlegt, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen
Versionen der GNU General Public License verwendet werden dürfen, berechtigt Sie die ö entliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, eine
Version zu akzeptieren, dauerhaft dazu, diese Version für das Programm zu wählen. Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere
Berechtigungen einräumen. Es werden jedoch keinem Urheber oder Urheberrechtsinhaber zusätzliche Verp ichtungen auferlegt, wenn Sie sich
dafür entscheiden, einer späteren Version zu verwenden.
26

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Verwandte Produkte für suprema BioEntry W2

Inhaltsverzeichnis