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suprema BioStation L2 Installationsanleitung Seite 23

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einschließlich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitäten. Er schließt jedoch nicht die Systembibliotheken des Werks, allgemein einsetzbare
Werkzeuge oder allgemein erhältliche freie Programme mit ein, die in unmodi zierter Form verwendet werden, um die o.a. Tätigkeiten durch-
zuführen, die aber nicht Teil des Werks sind.
Der korrespondierende Quelltext enthält zum Beispiel die zum Programmquelltext des Werks gehörenden Schnittstellende nitionsdateien, sowie
die Quelltexte von gemeinsam genutzten Bibliotheken und dynamisch eingebundenen Unterprogrammen, auf die das Werk konstruktionsbe-
dingt angewiesen ist, z. B. durch komplexe Datenkommunikation oder Ablaufsteuerung zwischen diesen Unterprogrammen und andere Teile des
Werks.  Der korrespondierende Quelltext braucht nichts zu enthalten, das die Benutzer automatisch aus anderen Teilen des korrespondierenden
Quelltextes regenerieren können.  
Der korrespondierende Quelltext eines Werks in Quelltextform ist das Werk selbst. 
2. Grundlegende Genehmigungen. 
Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewährt und sind unwiderru ich, solange
die festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bekräftigt ausdrücklich Ihr uneingeschränktes Recht, das unmodi zierte Programm
auszuführen. Die beim Ausführen eines betro enen Werks erzeugten Ausgabedaten fallen nur dann unter diese Lizenz, wenn sie – in Anbetracht
ihres Inhalts – ein betro enes Werk darstellen. Diese Lizenz erkennt Ihr im Urheberrecht vorgesehenes Recht auf angemessene Benutzung – oder
seine Entsprechung – an. 
Sie dürfen betro ene Werke, die Sie nicht übertragen, uneingeschränkt erzeugen, ausführen und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in
Kraft bleibt. Sie dürfen betro ene Werke an Dritte übertragen mit dem alleinigen Zweck, Modi kationen ausschließlich für Sie durch-
zuführen oder Ihnen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, um diese Werke auszuführen, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedingungen dieser
Lizenz für das Übertragen von Material, dessen Urheberrecht nicht bei Ihnen liegt. Diejenigen, die auf diese Weise betro ene Werke für Sie
anfertigen oder ausführen, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen tun, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle und unter Bedingungen, die
ihnen verbieten, außerhalb ihrer Beziehung mit Ihnen weitere Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials anzufertigen. 
Die Übertragung ist in jedem Fall ausschließlich unter den unten aufgeführten Bedingungen erlaubt. Eine Unterlizenzierung ist nicht gestattet, ist
aber wegen Abschnitt 10 unnötig. 
3. Schutz von Benutzerrechten vor Umgehungsverbotsgesetzen. 
Kein betro enes Werk gilt als Teil eines wirksamen technischen Mechanismus nach einem anwendbaren Gesetz, das die Verp ichtungen nach
Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags oder nach ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher
Mechanismen verbieten oder einschränken, erfüllt. 
Wenn Sie ein betro enes Werk übertragen, verzichten Sie auf jedes Recht, die Umgehung technischer Mechanismen zu verbieten, soweit eine
solche Umgehung durch die Ausübung der von dieser Lizenz gewährten Rechte in Bezug auf das betro ene Werk herbeigeführt wird, und
Sie weisen jegliche Absicht von sich, die Nutzung oder Modi kation des Werks zu beschränken, um Ihre Rechtsansprüche oder Rechtsansprüche
Dritter zum Verbot der Umgehung technischer Mechanismen gegen die Benutzer des Werks durchzusetzen.
4. Übertragung von unveränderten Kopien. 
Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, so wie sie ihn erhalten haben, übertragen, sofern Sie auf
deutliche und angemessene Weise auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechts-Vermerk verö entlichen, alle Hinweise intakt lassen, dass
diese Lizenz und sämtliche gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten Einschränkungen auf den Quelltext anwendbar sind, alle Hinweise auf das
Nichtvorhandensein einer Garantie intakt lassen und allen Empfängern gemeinsam mit dem Programm ein Exemplar dieser Lizenz zukommen
lassen. Sie dürfen für jede übertragene Kopie eine Gebühr – oder auch keine Gebühr – verlangen, und Sie dürfen gegen eine Gebühr Kunden-
dienst- oder Garantie-leistungen anbieten. 
5. Übertrag modifizierter Quelltextversionen. 
Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die nötigen Modi kationen, um es aus dem Programm zu generieren, in Form von
Quelltext übertragen unter Einhaltung der Bestimmungen von Abschnitt 4, vorausgesetzt, dass Sie zusätzlich alle im Folgenden genannten
Bedingungen erfüllen:
• a) Das Werk muss au ällige Vermerke tragen, aus denen hervorgeht, dass Sie es geändert haben, und die das entsprechende Änderungsdatum
beinhalten. 
• b) Das Werk muss au ällige Vermerke tragen, aus denen hervorgeht, dass es unter dieser Lizenz einschließlich der gemäß §7 hinzugefügten
Bedingungen herausgegeben wird. Diese Anforderung wandelt die Anforderung aus Abschnitt 4 ab, „alle Hinweise intakt zu lassen". 
• c) Sie müssen das Gesamtwerk als Ganzes gemäß dieser Lizenz an jeden lizensieren, der in den Besitz einer Kopie gelangt. Diese Lizenz wird
daher– ggf. einschließlich zusätzlicher Bedingungen gemäß §7 – für das Werk als Ganzes und alle seine Teile gelten, unabhängig davon, wie diese
verpackt sind. Diese Lizenz erteilt keine Erlaubnis, das Werk auf irgendeine andere Weise zu lizenzieren, setzt aber eine derartige Erlaubnis nicht
außer Kraft, wenn Sie diese gesondert erhalten haben.
• d) Wenn das Werk über interaktive Benutzerschnittstellen verfügt, müssen diese jeweils angemessene rechtliche Hinweise anzeigen; wenn das
Programm jedoch interaktive Schnittstellen hat, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen braucht Ihr Werk nicht dafür zu sorgen,
dass sie dies tun. Eine Zusammenstellung eines betro enen Werks mit anderen gesonderten und unabhängigen Werken, die nicht ihrer Natur
nach Erweiterungen des betro enen Werks sind und nicht mit ihm in einer Weise kombiniert sind, um ein größeres Programm zu bilden, in oder
auf einem Speicher- oder Verbreitungsmedium wird als „Aggregat" bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das sich für sie ergebende
Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugri oder die Rechte der Benutzer der Zusammenstellung weiter einzuschränken, als dies die
einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme des betro enen Werks in ein Aggregat führt nicht dazu, dass diese Lizenz auf die anderen Teile des
Aggregats Anwendung ndet.
-
6. Übertragung in Nicht-Quelltext-Form.
Sie dürfen ein betro enes Werk in Form von Objekt-Code unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 übertragen, vorausgesetzt,
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