Der Betreiber muss Personengruppen, die nicht für den direkten Umgang mit dem Gerät vorgesehen
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sind (z. B. Besuchergruppen) durch entsprechende Maßnahmen über drohende Gefährdungen
informieren.
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät immer nur in einwandfreiem Zustand zu betreiben.
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Überall dort, wo hohe pneumatische Drücke entstehen, kann es zu einem plötzlichen Versagen oder
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zu Beschädigungen der Leitungen und Anschlüsse kommen. Dies bedeutet eine Gefährdung. Der
Betreiber muss das Bedien- und Wartungspersonal mindestens einmal jährlich bezüglich der
auftretenden Gefährdungen unterweisen.
Die für das Einrichten, Prüfen, Stillsetzen (einschließlich Stillsetzen im Notfall), Betreiben, Warten,
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Reinigen und Instandhalten erforderlichen Schalt- und Sicherheitseinrichtungen sind vom Errichter
der Gesamtanlage zu installieren.
Der Betreiber muss die Trennung der Energiequellen der übergeordneten Anlage technisch so
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gestalten, dass die im
Der Betreiber muss die Intervalle für Inspektionen und Kontrollmaßnahmen umgebungs- und
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medienabhängig festlegen und einhalten.
Der Betreiber muss brandschutztechnische Schutzeinrichtungen wie z. B. geeignete
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Handfeuerlöscher in vorgeschriebener Anzahl und Größe an gut erreichbaren Stellen anbringen und
die Mitarbeiter im Brandschutz unterweisen.
Warnhinweise aus der Dokumentation von Zulieferbaugruppen sind zu beachten und in die
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arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilungen zu integrieren.
Anschlüsse:
Vor dem Betreiben der Maschine mit dem Gerät ist vom Betreiber sicherzustellen, dass bei der
Montage und Inbetriebnahme, wenn diese vom Betreiber selbst durchgeführt werden, die örtlichen
Vorschriften beachtet werden.
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Abschnitt 7.2
aufgeführte Abschalt-Prozedur eingehalten werden kann.
Original-Betriebs-/Montageanleitung 2016/09 Rev.1
Schwallreiniger TANKO-SF
2 Sicherheit