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Informationen Zur Entsorgung - AEG T9DE98685 Benutzerinformation

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durchschnittliche Kondensationseffizienz und des Standard-
Baumwollprogramms bei vollständiger Befüllung als Prozent‐
satz
Durchschnittliche Kondensationseffizienz und des Standard-
Baumwollprogramms bei Teilbefüllung als Prozentsatz
Gewichtete Kondensationseffizienz für das „Standard-Baum‐
wollprogramm bei vollständiger Befüllung und Teilbefüllung"
Schallleistungspegel in dB
Einbaugerät J/N
Die in der obigen Tabelle angegebenen Informationen entsprechen der Verordnung
392/2012 der EU-Kommission zur Umsetzung der Richtlinie 2009/125/EG.

19. INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG

Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist
mit einer durchgestrichenen Abfalltonne
auf Rädern gekennzeichnet. Das Gerät
darf deshalb nur getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall gesammelt
und zurückgenommen werden, es darf
also nicht in den Hausmüll gegeben
werden. Das Gerät kann z. B. bei einer
kommunalen Sammelstelle oder ggf. bei
einem Vertreiber (siehe zu deren
Rücknahmepflichten in Deutschland
unten) abgegeben werden. Das gilt auch
für alle Bauteile, Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können. Der
Endnutzer ist zudem selbst dafür
verantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
91
91
91
63
Nein
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll
sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und
Gesundheitsschutz auch elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber
(Folgende Hinweise gelten ergänzend
in Deutschland)
Wer auf mindestens 400 m²
Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder sonst
geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Geräts ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
DEUTSCH
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