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Sicherheitsanweisungen beim Betrieb des Geräts
Personen die unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder
Medikamenten stehen, oder deren Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt
ist, sind nicht befugt das Handhabungsgerät zu benutzen, zu warten
oder zu reparieren.
Alle angeführten Maßnahmen und Anweisungen bezüglich des
Arbeitsschutzes und Themenbereichen bezüglich der allgemeinen
Sicherheit und des Schutzes des Personals, die durchgeführt werden
sollen oder vor, während oder nach dem Betrieb durchgearbeitet
wurden, sind peinlich genau zu befolgen. Eine Unterlassung dieser
Handlung kann zu schwerwiegenden Unfällen führen.
Das Handhabungsgerät muss sofort angehalten oder außer Betrieb
gesetzt werden, wenn ein Fehler in Bezug auf den Arbeitsschutz und
die Zugänglichkeit der Bedienungseinrichtungen festgestellt wird.
Die Sicherheitsausrüstung darf nicht außer Funktion gesetzt, geändert
oder auf eine Weise eingesetzt werden, die den einschlägigen
Bestimmungen widerspricht.
Zur Gewährleistung des sicheren Betriebs und der funktionalen
Bedingungen für den Benutzer sind die entsprechenden Maßnahmen
zu treffen! Das Handhabungsgerät soll nur in Betrieb genommen
werden, wenn die gesamte Schutz- und Sicherheitsausrüstung, wie
abnehmbare Schutzvorrichtungen und Nothalt-Schalter an Ort und
Stelle sind und funktionsfähig sind.
Jede Art des Umbaus und der Abänderung des Geräts ist untersagt.
Dies gilt jedoch nicht für kleine Änderungen, welche die Leistung, die
Sicherheit beim Betrieb und den Arbeitsschutz nicht beeinträchtigen,
und dies gilt auch nicht für Maßnahmen, die einen erhöhten
Sicherheitsstandard bieten. Die grundsätzliche Verantwortung
für solche Änderungen verbleibt beim Benutzer. Im Zweifelsfall
ist mit Movomech wegen einer schriftlichen Genehmigung dieser
Maßnahmen vor deren Durchführung Kontakt aufzunehmen.
Bei einem Funktionsfehler ist das Handhabungsgerät sofort anzuhal-
ten und zu sperren! Fehler müssen umgehend abgestellt werden!
Nach einem Nothalt hat der Benutzer zu warten, bis der Grund für die
Unterbrechung erkennbar wird und bis sichergestellt ist, dass keine
Gefahr mehr besteht, bevor er/sie das Handhabungsgerät wieder
anschließt und den Betrieb fortsetzt.

2. Umwelt

Recycling

Die verschiedenen Komponenten des Leichtlaufschienensystems
sind größtenteils aus wiederverwertbaren Materialien hergestellt und
sollten bei der Außerbetriebnahme des Krans dem Recycling zuge-
führt werden. Beachten Sie die geltenden lokalen und nationalen
Vorschriften für das Recycling des Krans.
Gefährliche Abfallstoffe
Bei normalem Gebrauch beinhaltet das Leichtlaufschienensystem
keine gefährlichen Stoffe. Das Leichtlaufschienensystem kann jedoch
für die Handhabung gefährlicher Stoffe eingesetzt werden. Es liegt
in der Verantwortung des Betreibers bzw. des Bedieners sicherzu-
stellen, dass solche Materialien weder Menschen noch die Umwelt
schädigen können.
Werden bei der Montage, im Betrieb oder bei der Wartung oder
Instandhaltung des Leichtlaufschienensystems Gefahrstoffe wie z. B.
Batterien, Schmierstoffe oder andere Chemikalien verwendet, müs-
sen diese vorschriftsmäßig entsorgt werden.
Schmierstoffe und Chemikalien dürfen unter keinen Umständen in
Abflüsse und dergleichen geschüttet werden, sondern müssen zur
fachgerechten Entsorgung bei einem autorisierten Unternehmen ab-
gegeben werden. Beachten Sie bei der Entsorgung von gefährlichen
Abfällen stets die geltenden lokalen und nationalen Vorschriften und
Bestimmungen.
Das Handhabungsgerät muss in folgenden Fällen sofort von der
Energiezufuhr getrennt werden:
die pneumatische/elektrische oder mechanische Ausrüstung ist
beschädigt, und/oder
die Sicherheitsausrüstung ist defekt.
Spezifische örtliche Gegebenheiten oder Anwendungen können zu
Situationen führen, die bei der Erstellung dieser Bedienungsanleitung
nicht absehbar waren. In diesem Fall muss der Benutzer den sicheren
Betrieb gewährleisten und das Gerät von der Energiezufuhr trennen,
bis Maßnahmen zur Wiederherstellung des sicheren Betriebs nach
Absprache mit Movomech oder mit einer autorisierten Drittpartei
durchgeführt wurden.
Vor dem Anschließen/dem Einschalten des Geräts ist dafür Sorge
zu tragen, dass keine Person verletzt werden kann, wenn sie das
Handhabungsgerät benutzt! Wenn der Benutzer die Gegenwart
von Person(en) feststellt, die während des Betriebs verletzt
werden können, ist der Betrieb sofort zu unterbrechen und darf
nicht eher wieder aufgenommen werden, bis diese Personen den
Gefahrenbereich verlassen haben.
Bevor irgendwelche Vorgänge eingeleitet werden, bei denen das
Gerät benutzt wird, muss der Benutzer sicherstellen, dass das
Handhabungsgerät in technisch einwandfreiem und betriebssicherem
Zustand ist.
Der Benutzer muss alle vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen
durchführen und sicherstellen, dass alle automatisierten Vorgänge
abgeschlossen wurden, wenn das Gerät getrennt wird (z.B. wenn
es Mängel bezüglich der betrieblichen und persönlichen Sicherheit
gibt, eine Notsituation vorliegt, Reparatur- oder Wartungsarbeiten
durchgeführt werden, ein Schaden entdeckt wurde oder zum Ende
der Arbeiten).
Arbeiten mit dem Handhabungsgerät sind nur auf Anweisung und
nach erfolgten geeigneten Schulungsmaßnahmen über den Einsatz
und die Funktionen des Handhabungsgeräts durchzuführen.
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