Wenden Sie sich zuerst an Ihre Versi-
cherung. Sie erhalten dort ein Versi-
cherungskennzeichen (Mofakennzei-
chen), das hinten an der Heckverklei-
dung mit zwei Schrauben anzubrin-
gen ist.
Der so ausgerüstete SCOOTER ist dann
der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle vor-
zuführen. Das Betriebserlaubnisgut-
achten wird dort auf Übereinstim-
mung mit dem SCOOTER kontrolliert
und abgestempelt.
Das Beantragen der Betriebserlaubnis
ist abhängig von der entsprechenden
Kfz-Zulassungsstelle.
Im allgemeinen reicht es aus, das Be-
triebserlaubnisgutachten zu der ört-
lichen Kfz-Zulassungsstelle zu senden
um die Betriebserlaubnis zu beantra-
gen.
Die abgestempelte Betriebserlaubnis
wird anschließend zugeschickt.
Ein klärendes Telefongespräch vorab
kann Ihnen unnötige Wege ersparen.
Danach darf der SCOOTER im öffent-
lichen Straßenverkehr gemäß der
Straßenverkehrsordnung (StVO bzw.
StVZO) gefahren werden.
☞
Hinweis:
Jede Änderung des so zugelasse-
nen SCOOTER's führt zum Erlö-
schen der Betriebserlaubnis.
CE-BESTIMMUNGEN
☞
Hinweis:
Dieses Fahrzeug entspricht den ein-
schlägigen Anforderungen der EG-
Richtlinie 93/42 EWG.
Störungen durch hochfrequente
Strahlungen anderer elektronischer
Geräte sind jedoch nicht auszuschlie-
ßen.
Hochfrequente Strahlungen treten z.
B. im Bereich von Radar- und Sende-
anlagen, bei Funkgeräten aller Art
und Funktelefonen auf. Reagiert der
SCOOTER im Störfall unkontrolliert
oder werden andere elektronische
Geräte durch den SCOOTER gestört,
sofort anhalten und das Fahrzeug aus-
schalten.
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Hinweis:
Der SCOOTER kann hochempfind-
liche, elektromagnetische Felder
anderer elektronischer Geräte stö-
ren, wie z. B. Anti-Diebstahl Vor-
richtungen in Kaufhäusern.
Der Anschluss anderer Geräte kann
ebenso Störungen hervorrufen.
Achtung:
!
SCOOTER grundsätzlich nicht in
unmittelbarer Umgebung medizi-
nischer Geräte mit hohem Gefähr-
dungspotential und/oder lebenser-
haltender Funktion sowie Diagno-
segeräten betreiben.
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