• Das alte Gerät sollte zu einem entsprechenden Sammelpunkt gebracht werden. Informationen über die sich in Ihrer
unmittelbaren Umgebung befindenden Punkte finden Sie auf der Internetseite oder Informationstafel Ihrer Gemeinde.
• Elektrische und elektronische Geräte können auch an Servicestellen zurückgelassen werden. Sollte eine Reparatur
wirtschaftlich nicht nachvollziehbar oder technisch unmöglich sein, ist der Servicedienst dazu verpflichtet, das Gerät kosten-
los entgegenzunehmen.
• Sie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben. Sollten Sie keine Zeit oder keine Möglichkeit
haben, Ihr Gerät zum entsprechenden Sammelpunkt zu bringen, können Sie sich diesbezüglich an eine spezialisierte Dien-
stleistungsfirma wenden und die Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden. Dafür drohen hohe Geld-
strafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet, dass nach dem Ablauf der
Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört. Aus diesem Grund muss es an einen Ort gebracht werden,
wo es vorschriftsmäßig deponiert oder wiederverwertet wird.
10. GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keiner Garantie unterliegen auch Be-
schädigungen, die Folge der Witterungsverhältnisse wie Entladungen in der Atmosphäre, Wechsel von Versorgungsspannung,
unsachgemäße Einstellung von Werten für die elektrische Versorgungsspannung, Stromversorgung an einer falschen Steckdo-
se, mechanische, thermische, chemische Beschädigungen des Geräts und dadurch entstandene Mängel, sind.
Keinem Garantiewechsel unterliegen folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein beschädigte
Heizelemente, Schrauben und Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner, Gummidichtungen und jegliche
mechanisch beschädigten Elemente.
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