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Anbringen Des Zulassungsetiketts Mit Landeskennzeichnung - Symbol PPT 8800 Serie Kurzübersicht

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K u r z ü b e r s i c h t
Anbringen des Zulassungsetiketts mit
Landeskennzeichnung
Es wird ein Zulassungsetikett angebracht, um anzuzeigen, dass das Gerät für die
Verwendung in folgenden Ländern zugelassen ist: Vereinigte Staaten, Kanada,
Australien, Japan und Europa.
Hinweis: Zu Europa gehören Österreich, Belgien, Kroatien, Dänemark, Estland,
Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Itali-
en, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal,
Spanien, Schweden, die Schweiz, Großbritannien und Nordirland.
Für andere, hier nicht aufgeführte Länder ist ein solches Zulassungsetikett
möglicherweise vorgeschrieben. Unter www.symbol.com finden Sie eine Liste aller
Länder, in denen ein solches Etikett vorgeschrieben ist. Für Länder, in denen ein
Zulassungsetikett vorgeschrieben wird, ist ein Etikettenblatt im Lieferumfang
enthalten. Ist das entsprechende Etikett nicht enthalten, wenden Sie sich an Ihren
Händler. So bringen Sie das Landesetikett an:
1.
Ziehen Sie das Etikett für das entsprechende Land von der Klebefläche ab.
2.
Kleben Sie das Etikett auf die dafür vorgesehene Fläche im Akkufach.
Der Betrieb eines Geräts ohne Zulassungs- oder Länderetikett ist rechtwidrig.
Lasergeräte
Geräte von Symbol verwenden Laser, die den Normen US 21CFR1040.10 und
IEC825-1:1993, EN60825-1:1994+A11:1996 entsprechen. Die Laserklasse ist auf
einem der Etikette auf dem Gerät verzeichnet.
Lasergeräte der Klasse 1 gelten nicht als gefährlich, wenn sie für ihren
Bestimmungszweck verwendet werden. In Übereinstimmung mit US-amerikanischen
und internationalen Vorschriften beachten Sie folgenden Hinweis:
Vorsicht: Die Verwendung von Steuerungen, die Veränderung von Leistung und
Verfahren, die dem hier angegebenen Zweck widersprechen, können zu einer Gefahr
durch Laserstrahlung führen.
Bei Laserscannern der Klasse 2 wird eine Leuchtdiode mit geringer Leistung
verwendet. Wie bei allen starken Lichtquellen (wie der Sonne) sollte man es
vermeiden, direkt in den Lichtstrahl hineinzusehen. Für die kurzzeitige
Strahleneinwirkung eines Lasers der Klasse 2 sind keine Verletzungsgefahren
bekannt.
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