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Garantie; Garantie - Seca TR0301 Montage- Und Betriebsanleitung

Temperatur differenz regler
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Garantie

Der Hersteller übernimmt gegenüber Endkunden folgende Gewährleistungsverpflichtungen:
Der Hersteller wird sämtliche Fabrikations- und Materialfehler, die sich am Regler während der
Gewährleistungszeit zeigen und die Funktionsfähigkeit des Geräts beeinträchtigen, beseitigen.
Natürliche Abnutzung stellt keinen Fehler dar. Eine Gewährleistung erfolgt nicht, wenn der Fehler
nach Abschluß des Kaufvertrags mit dem Endkunden in zurechenbarer Weise von Endkunden oder
von Dritten verursacht wurde, insbesondere durch nicht fachgerechte Montage oder
Inbetriebnahme,
fehlerhafte
oder
nachlässige
Behandlung,
übermäßige
Beanspruchung,
ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund oder nicht
sachgerechte Bedienung oder Gebrauch. Die Gewährleistung erfolgt nur, wenn der Fehler
unverzüglich nach der Entdeckung bei Ihrem Fachhändler gerügt wurde. Die Rüge ist über den
Fachhändler an den Hersteller zu richten. Eine Kopie des Kaufbelegs ist beizufügen.
Zur Abwicklung ist eine genaue Fehlerbeschreibung unbedingt notwendig.
Nach Ablauf von 24 Monaten nach dem Abschluß des Kaufvertrags durch Endkunden erfolgt keine
Gewährleistung mehr, es sei denn, der Hersteller stimmt ausdrücklich und schriftlich einer
Fristverlängerung zu.
Die Gewährleistung des Händlers auf Grund des Kaufvertrags mit dem Endkunden wird durch die
vorliegende Gewährleistungsverpflichtung nicht berührt. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl
des Herstellers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Diese beinhalten nicht die bei
Austausch, Versand oder Reinstallation entstehenden Kosten. Sind Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nicht möglich oder erfolgen sie nicht innerhalb angemessener Zeit trotz
schriftlicher Nachfristsetzung durch den Kunden, so wird die durch die Fehler bedingte
Wertminderung ersetzt oder, sofern das in Anbetracht der Interessen des Endkunden nicht
ausreichend ist, der Vertrag gewandelt.
Weitergehende Ansprüche gegen den Hersteller aufgrund dieser Gewährleistungsverpflichtung,
insbesondere Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns, Nutzungsentschädigung
sowie mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich nicht zwingend gehaftet wird.
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