3.2.9
Sicherheitsventil
Der Ölbrennwertkessel ist bauseits mit einen 2,5 bar
Sicherheitsventil
auszustatten.
federbelasteten
Membransicherheitsventils
frostsicheren Bereich liegen sowie frei zugänglich sein. Die
Abblasleitung des Sicherheitsventils muss so ausgeführt
werden, dass keine Drucksteigerung beim Ansprechen des
Sicherheitsventils möglich ist.
Austretendes Heizungswasser muss über einen Siphon oder
einer Hebeanlage gefahrlos abgeführt werden können.
Die Betriebsbereitschaft des Sicherheitsventils muss von Zeit zu
Zeit überprüft werden.
3.2.10 Heizungsanlagen Druckausdehnungsgefäss
Heizungsseitig ist ein Membran-Druckausdehnungsgefäss für
geschlossene Heizungsanlagen zwingend erforderlich. Dieses
Ausdehnungsgefäss ist grosszügig zu wählen und extern zu
installieren. Die Grösse des Ausdehnungsgefässes ist abhängig
vom
Wasserinhalt
Temperaturbedarfs.
Kappenventil montiert sein.
Die Einstellung des Vordruckes des Druckausdehnungsgefässes auf die jeweilige
statische Höhe ist zwingend erforderlich und darf nur von qualifiziertem Fachpersonal
durchgeführt werden.
3.2.11 Korrosionsschutz
Die Verbrennungsluft muss frei von korrosiven Bestandteilen sein Insbesondere von fluor- und
chloridhaltigen Dämpfen, die z.B. in Lösungs- und Reinigungsmitteln, Treibgasen usw. enthalten
sind.
Zur Vermeidung von Korrosionsschäden in der Heizungsanlage ist Heizwasser unter
Berücksichtigung der Anforderungen gemäss SWKI, Vermeidung von Schäden in Warm-
wasser-Heizanlagen, zu verwenden.
Die
Ausmündung
der
Heizungsanlage
Ausdehnungsgefäss
des
muss
im
sowie
des
muss
immer
mit
- 9 -
Abb. 3: Sicherheitsventil
Abb. 4:
Ausdehnungsgefäss
Heizungsseitig