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Garantie-Urkunde - Siemens Gigaset A 200 Bedienungsanleitung

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Anhang

Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder
N
Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden
von Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z.B. Akkus,
Tastaturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
N
Behandlung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
N
erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
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innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an
N
Siemens zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte.
N
Garantiegeberin ist die Siemens Aktiengesellschaft, Quellenstraße 2, A-1100 Wien.
Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind
N
ausgeschlossen. Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen
Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter
Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem
Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet
wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
N
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem Kunden den
N
Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens wird den Kunden
hierüber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den
N
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an den Siemens Telefonservice. Die
Rufnummer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
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