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Garantie-Urkunde - Siemens Gigaset C300 Bedienungsanleitung

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Kundenservice & Hilfe

Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber
dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu
den nachstehenden Bedingungen einge-
räumt:
u Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern innerhalb von 24 Mona-
ten ab Kauf einen Defekt aufweisen, wer-
den von Gigaset Communications nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät kostenlos
ausgetauscht oder repariert. Für Ver-
schleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie
für 6 Monate ab Kauf.
u Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
u Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separa-
ten Datenträger mitgelieferte Software
sind ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
u Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
u Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Gigaset Communications zurückgeliefert
werden, gehen in das Eigentum von
Gigaset Communications über.
u Diese Garantie gilt für in der Europäi-
schen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin für in Belgien erwor-
bene Geräte ist die Gigaset Communica-
tions SAS., 9, Rue du Docteur Finot, Bât
Renouillères 93200 SAINT DENIS,
Frankreich.
u Weiter gehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
60
schlossen. Gigaset Communications haf-
tet nicht für Betriebsunterbrechung, ent-
gangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informa-
tionen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss
gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird,
z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in
Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrläs-
sigkeit, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadens-
ersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorhersehba-
ren Schaden begrenzt, soweit nicht Vor-
satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
oder wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder
nach dem Produkthaftungsgesetz gehaf-
tet wird.
u Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
u Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich Gigaset Communications vor, dem
Kunden den Austausch oder die Repara-
tur in Rechnung zu stellen. Gigaset Com-
munications wird den Kunden hierüber
vorab informieren.
u Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an Gigaset Communications. Die
Rufnummer entnehmen Sie bitte der Bedie-
nungsanleitung.

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Diese Anleitung auch für:

Gigaset c300a

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