und funktionstüchtig sind. Die Versorgung der allgemeinen Beleuchtung muss wieder
hergestellt werden und die Ladeeinrichtungen der Verbraucher werden auf einwandfreie
Funktion geprüft. Die erforderliche Prüfung (Betriebsdauertest) muss am SAFELOG
Gerät erfolgen.
8.2.5 Dreijährige Prüfungen
Spätestens alle 3 Jahre muss eine Messung der Beleuchtungsstärke der Sicherheits
beleuchtung nach EN 1838 erfolgen.
8.3 Protokolle zu wiederkehrenden Prüfungen
(Prüfprotokolle)
Die wiederkehrenden Prüfungen und Ergebnisse sind in Prüfbüchern zu dokumentieren.
Die Dokumentationen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Die Organisation und die
Überwachung aller Prüfungen liegt in der Verantwortung des Betreibers der Sicherheits
anlage.
Alle Arbeiten an der Anlage sind im Protokoll schriftlich festzuhalten und
bei Bedarf vorzulegen.
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