wArtung der
AnlAge | 93
8.Wartung der Anlage
Das SAFELOGGerät ist nach den national gültigen Richtlinien und Vorschriften zu prüfen.
DE
Die folgenden Angaben erheben Anspruch auf Vollständigkeit (technische Änderungen
vorbehalten).
8.1 Erstprüfungen der Installation
Nach der Errichtung und Installation des SAFELOGGerätes ist dieses nach folgenden
Normen zu prüfen:
■ Überprüfung der lichttechnischen Werte, EN 1838, DIN 50356
■ EN 50172, VDE 0100600, VDE 0100560, VDE 0100718, VDE 0108100
8.2 Wiederholungsprüfungen
Wiederkehrende Prüfungen der elektrischen Anlage dienen zu Sicherheitszwecken. Die
wiederkehrenden Prüfungen sind analog zu den national gültigen Vorschriften durchzu
führen. Die entsprechenden Kontrollen sind mit Datum der Prüfung und dem Ergebnis im
Prüfbuch des SAFELOGGerätes zu protokollieren. Eine automatische Prüfeinrichtung
muss der EN 62034 entsprechen.
Nach einem Betriebsdauertest besitzt die Batterie bis zur erneuten Wiederaufladung nicht
ihre volle Leistungskapazität und es besteht die Gefahr eines Ausfalles der Stromversor
gung. Prüfungen von längerer Dauer (Batteriedauertest) sind nur zu Zeiten mit geringem
Risiko durchzuführen bzw. es sind sichernde Maßnahmen zu treffen, bis die Aufladung der
Batterie abgeschlossen ist.
DE
8.2.1 Tägliche Prüfungen
Durch eine tägliche Sichtprüfung der Geräteanzeigen muss der betriebsbereite Zustand
des Systems sichergestellt werden. Eine direkte Überprüfung des SAFELOGGerätes
muss nicht erfolgen, wenn während der betriebserforderlichen Zeit der Zustand an eine
ständig überwachte Stelle gemeldet wird (z. B. durch das Fernmeldetableau MTF4):