2.
Sicherheit
Alle Personen, die mit dem Schmierstoffgeber arbeiten, haben diese
Bedienungsanleitung, insbesondere die Sicherheitshinweise sowie die am Einsatzort
gültigen Regeln und Vorschriften, zu befolgen. Allgemeingültige gesetzliche
Vorschriften und weitere Regeln sowie die einschlägigen Regeln und Vorschriften zur
Unfallverhütung (z. B. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)) und zum Umweltschutz
sind zu befolgen.
2.1
EG/EU-Richtlinie
Im Geltungsbereich der EG/EU-Richtlinie ist eine (Wieder-) Inbetriebnahme einer
Maschine, an welcher der Schmierstoffgeber ein- und/oder angebaut wurde, solange
untersagt, bis eindeutig festgestellt wurde, dass die Maschine den Bestimmungen
der zutreffenden Richtlinie entspricht. Eine EG/EU-Konformitätserklärung für den
Schmierstoffgeber finden Sie im Anhang (Kap. 9.6).
2.2
Gefahren
Um Gefahren für den Benutzer oder Beschädigungen an der Maschine, an welcher
der Schmierstoffgeber verwendet wird, zu vermeiden, darf der Schmierstoffgeber
ausschließlich für seine bestimmungsgemäße Verwendung (Kap. 2.5) und in
sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand eingesetzt werden.
Informieren Sie sich immer vor Beginn von Arbeiten über die allgemeinen
Sicherheitshinweise (Kap. 2.7).
2.3
Personal
Ausschließlich Fachpersonal, welches diese Anleitung gelesen und verstanden hat,
darf Arbeiten an dem Schmierstoffgeber durchführen. Örtliche und/oder betriebliche
Regelungen gelten entsprechend.
2.4
Vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlgebrauch
Jeglicher Gebrauch des Schmierstoffgebers, welcher die maximal zulässigen
technischen Daten überschreitet, gilt generell und daher als nicht bestimmungsgemäß
und ist somit verboten.
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