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Garantiebedingungen; Umfang Der Garantie; Haftungsausschlüsse - Krone Trailer Achse Handbuch

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garantiebedingungen

Die KRONE Trailer Achse ist wartungsarm bis zu einem Alter von 6 Jahren. Wir versprechen Ihnen nicht nur
Qualität: Wir liefern Sie Ihnen. Ein Check im Rahmen Ihrer jährlichen Hauptuntersuchung genügt und wir
gewährenIhnen auf die KRONE Trailer Achse volle 6 Jahre Garantie auf das Lager ohne Kilometerbegrenzung.
Der Hersteller (nachfolgend KRONE genannt) gewährt den Nutzern der von ihm seit dem 01.10.2014
hergestellten und ausgelieferten KRONE Achssysteme und Kompaktlagerachsen der KRONE Trailer Achse
eine Garantie gemäß den nachfolgenden Bedingungen:

Umfang der Garantie

KRONE gewährt eine Garantie für Mängel am Produkt, die nachweislich innerhalb der Garantiedauer entstehen
und nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Die Garantie besteht neben
der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Erstendabnehmer und lässt
diese unberührt. Die Garantiedauer richtet sich nach dem Einsatz des Fahrzeugs, welche in Kapitel 3 definiert
ist. Die Garantie deckt die Kosten für den Ersatz von schadhaften Bauteilen sowie die entstandenen Lohnkosten
im Rahmen der von KRONE vorgegebenen Bedingungen. Die Garantie gilt nur für Schäden an den KRONE
Produkten selbst. Mangelfolgeschäden, insbesondere Abschleppkosten, Mietkosten für Ersatzfahrzeuge,
Forderungen nach entgangenem Gewinn oder Schadensersatzansprüche sind von der Garantie ausge-
schlossen. Eine eventuell weitergehende Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleibt
hiervon unberührt.
Haftungsausschlüsse
Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden an Verschleißteilen (z. B. Bremsbeläge, Bremsscheiben)
und Schäden, die durch
die unsachgemäße Verwendung der KRONE Achssysteme,
fehlende Bremskraft- Zugabstimmung,
mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall, Stoß,
fahrlässige oder mutwillige Zerstörung sowie Feuer,
Missbrauch des Fahrzeugs
(beispielsweise: Überlastung, Überhitzung, Einsatz unter abnormalen Bedingungen),
Wartungsmängel, insbesondere ein Versäumnis der nach den KRONE Prüf- und Wartungsvorschriften
beschriebenen regelmäßigen Prüf- und Wartungsarbeiten (aktueller Stand siehe www.krone- trailer.com),
Umbau von Teilen oder Modifikationen an den KRONE Achssystemen oder
die Verwendung von Teilen fremder Herkunft anstelle von original KRONE-Ersatzteilen und von
ungeeigneten Schmiermitteln und -flüssigkeiten verursacht worden sind.
Ausgenommen von der Garantie sind auch solche Phänomene wie Geräusche, Gerüche, Vibrationen oder
Ölleckagen, die auf die Gebrauchstauglichkeit der KRONE Achssysteme keinen Einfluss haben. Zeigt sich
der Mangel innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ab Erstauslieferung des Fahrzeugs an den ersten
Abnehmer, wird widerleglich vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt.
Die Garantie ist auch ausgeschlossen, wenn die verwendeten KRONE Aggregate und Achsen, bezogen
auf den Fahrzeugtyp bzw. -einsatz, nicht den Mindestspezifikationen für den Onroad- bzw. Offroad-
Einsatz entsprechen, die in der anliegenden Anwendungsmatrix festgelegt sind:

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