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Allgemeine Sicherheitsvorschriften; Bestimmungsgemäße Verwendung; Anforderungen An Das Personal - Krone Trailer Achse Handbuch

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allgemeine sicherheitsvorschriften

Bestimmungsgemäße Verwendung
Die KRONE Trailer Achse ist ausschließlich zur bestimmungsgemäßen Verwendung im Rahmen der von
KRONE vorgegebenen Herstellervorgaben sowie zwingenden gesetzlichen Regelungen einzusetzen.
Der Betreiber ist für die bestimmungsgemäße Verwendung verantwortlich.
Hierzu gehört auch:
die Beachtung des vorliegenden Fahrerhandbuches
die Beachtung der Wartungsvorschriften, die für alle KRONE Achsen und KRONE Aggregate gelten.
Diese Vorschriften sind Bestandteil unserer Garantiebedingungen
die Durchführung der nachfolgenden Wartungsarbeiten in den vorgeschriebenen Intervallen zur
Erhaltung der vollen Einsatzbereitschaft sowie der Verkehrs- und Betriebssicherheit
Die KRONE Trailer Achse darf mit einer maximalen Achslast von 9.000 kg belastet werden. Es dürfen
ausschließlich mittenzentrierte Stahl- oder Alufelgen der Größe 22,5 Zoll mit einer Einpresstiefe von
120 mm verwendet werden, die von KRONE freigegeben sind.
Um die Gültigkeit der Betriebserlaubnis für KRONE Achsen und Federaggregate zu behalten, dürfen nur
original KRONE Ersatzteile oder von KRONE freigegebene Ersatzteile anderer Hersteller verwendet werden.
KRONE übernimmt keine Verantwortung für den Einbau ungeeigneter oder nicht freigegebener Teile in dem
Produkt. Alle anderen als die unter „bestimmungsgemäße Verwendung" beschriebenen Verwendungen
gelten als nicht bestimmungsgemäß.

Anforderungen an das Personal

Die Behebung festgestellter Mängel und der Austausch verschlissener Bauteile sind grundsätzlich von
einer Fachperson in qualifizierten Fachwerkstätten oder autorisierten Fachbetrieben des Kraftfahrzeug-
Handwerks durchzuführen, die alle Qualifikationen und die nötigen Werkzeuge zur Durchführung dieser
Arbeiten besitzen. Die Wartung ist grundsätzlich nur von einer Fachperson in qualifizierten Fachwerkstätten
oder autorisierten Fachbetrieben des Kraftfahrzeug-Handwerks durchzuführen, die unter Beachtung der
allgemein gültigen Sicherheitsbestimmungen arbeiten. Eine Reparatur oder Instandsetzung durch nicht
ausreichend qualifiziertes Personal führt zu unkalkulierbaren Risiken für Mensch, Sachwerte und Umwelt.

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