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Installation; Anforderungen An Das Heizwasser; Wasserhärte - Weishaupt WTC-GW 45-B Montage- Und Betriebsanleitung

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5 Installation

83321401 1/2021-05 Et
Montage- und Betriebsanleitung
Gas-Brennwertgerät WTC-GW 45-B und WTC-GW 60-B
5 Installation

5.1 Anforderungen an das Heizwasser

In Anlehnung an die VDI-Richtlinie 2035 gelten für das Heizwasser nachfolgende
Anforderungen.
Unbehandeltes Füll- und Ergänzungswasser muss Trinkwasserqualität haben
(farblos, klar, ohne Ablagerungen).
Das Füll- und Ergänzungswasser muss vorfiltriert sein (Porenweite max 25 μm).
Der pH-Wert muss bei 8,5 ±0,5 liegen.
Sauerstoffeintrag darf in das Heizwasser nicht erfolgen (max 0,02 mg/l).
Bei nicht diffusionsdichten Anlagenkomponenten muss das Gerät durch eine
Systemtrennung vom Heizkreis abgekoppelt werden.
5.1.1 Wasserhärte
Die zulässige Wasserhärte wird im Verhältnis zur Füll- und Ergänzungswassermen-
ge bestimmt.
Aus Diagramm ermitteln, ob Maßnahmen zur Wasseraufbereitung erforderlich
sind.
Wenn das Füll- und Ergänzungswasser im Bereich oberhalb der Grenzkurve liegt:
Füll- und Ergänzungswasser aufbereiten.
Wenn das Füll- und Ergänzungswasser im Bereich unterhalb der Grenzkurve liegt,
muss nicht aufbereitet werden.
Füll- und Ergänzungswassermenge in einem Anlagenbuch dokumentieren.
WTC 45
30
25
20
15
10
5
2
0
0
1 Füll- und Ergänzungswassermenge [Liter]
2 Gesamthärte [°dH]
26-204
500
1000
1500
2000
1
2500
3000
3500

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