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Verpflichtung Des Betreibers - HALDER 22352 / 2B352 Originalbetriebsanleitung

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2 Sicherheit

2.8 Verpflichtung des Betreibers

2.8
Verpflichtung des Betreibers
Die Gewindetragbolzen werden im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber der
Gewindetragbolzen unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Original-Betriebsanleitung müssen die für den
Einsatzbereich der Gewindetragbolzen gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und
Umweltschutzvorschriften eingehalten werden. Dabei gilt insbesondere:
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Gewindetragbolzen nur
bestimmungsgemäß verwendet werden (siehe „2.1 Bestimmungsgemäße
Verwendung").
Der Betreiber muss die Original-Betriebsanleitung stets im leserlichen Zustand und
vollständig am Einsatzort der Gewindetragbolzen zur Verfügung stellen.
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation, Inbetriebnahme, Bedienung,
Wartung und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
Der Betreiber darf nur Personen an den Gewindetragbolzen arbeiten lassen, welche
das gesetzlich zulässige Mindestalter vollendet haben.
Der Betreiber darf nur ausreichend qualifiziertes und unterwiesenes Personal an den
Gewindetragbolzen arbeiten lassen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit der Gewindetragbolzen
umgehen, die Original-Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen nachweislich
schulen und über die Gefahren informieren.
Der Betreiber muss dem Personal die persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und
dafür Sorge tragen, dass diese auch benutzt wird.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass keine Personen an den Gewindetragbolzen
arbeiten, deren Reaktionsfähigkeit durch Drogen, Alkohol, Medikamente oder
ähnliches beeinträchtigt ist.
Der Betreiber muss für ausreichende Beleuchtung im Einsatzbereich der
Gewindetragbolzen sorgen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die Gewindetragbolzen stets in
technisch einwandfreiem Zustand ist. Daher gilt Folgendes:
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Original-Betriebsanleitung
beschriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.
Der Betreiber muss alle Komponenten der Gewindetragbolzen regelmäßig auf
Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit überprüfen lassen.
Der Betreiber muss regelmäßig kontrollieren, dass alle an den Gewindetragbolzen
angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise gut lesbar sind und dauerhaft an den
Gewindetragbolzen verbleiben.
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