2 Sicherheit
2.3 Allgemeine Sicherheitshinweise
2.3
Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Gewindetragbolzen dürfen erst nach Kenntnisnahme dieser Original-
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Betriebsanleitung in Betrieb genommen und gewartet werden.
Verwenden Sie die Gewindetragbolzen nur bestimmungsgemäß (siehe
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„2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung").
Lösen Sie die Gewindetragbolzen nicht, wenn sich im Gefahrenbereich (wie z. B.
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unter schwebender Last) andere Personen befinden.
Unterlassen Sie bei Verwendung der Gewindetragbolzen jede Arbeitsweise, die die
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Sicherheit von Personen oder der Gewindetragbolzen beeinträchtigt.
Verwenden Sie die Gewindetragbolzen nie mit defekten Komponenten. Setzen Sie
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eingebaute Komponenten nie außer Betrieb.
Halten Sie den Einsatzbereich der Gewindetragbolzen immer sauber und ordentlich,
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um Gefahren durch Schmutz und herumliegende Teile zu vermeiden.
Überschreiten Sie nicht die technischen Leistungsdaten (siehe „3.3 Technische
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Daten").
Halten Sie alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an den Gewindetragbolzen in
–
einem lesbaren Zustand und erneuern Sie diese bei Bedarf.
Die Bedienung sowie Arbeiten an den Gewindetragbolzen dürfen nur durch
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qualifiziertes oder unterwiesenes Personal (siehe „2.2 Anforderungen an das
Personal") vorgenommen werden.
Setzen Sie bei Funktionsstörungen die Gewindetragbolzen sofort außer Betrieb.
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Lassen Sie Störungen durch entsprechend ausgebildete Fachkräfte oder durch die
Erwin Halder KG beseitigen.
Bewahren Sie die Original-Betriebsanleitung ständig am Einsatzort der
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Gewindetragbolzen auf. Es muss gewährleistet sein, dass alle Personen, die
Tätigkeiten an oder mit den Gewindetragbolzen ausführen, die Original-
Betriebsanleitung jederzeit einsehen können.
2.4
Sicherheitsmaßnahmen für den Umweltschutz
Halten Sie bei allen Arbeiten die Vorschriften zur Abfallvermeidung und zur
ordnungsgemäßen Abfallverwertung bzw. -beseitigung ein.
Insbesondere bei Aufstellungs- und Wartungsarbeiten sowie bei der Außerbetriebnahme
ist darauf zu achten, dass grundwassergefährdende Stoffe wie Reinigungsflüssigkeiten
(lösungsmittelhaltig) und anderen chemischen Substanzen oder Emissionen nicht den
Boden belasten oder in die Kanalisation gelangen. Diese Stoffe müssen in geeigneten
Behältern aufgefangen, aufbewahrt, transportiert und nach landesrechtlichen
Bestimmungen entsorgt werden.
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