2 Sicherheit
2.6 Persönliche Schutzausrüstung
2.6
Persönliche Schutzausrüstung
Beim Betrieb der Gewindetragbolzen ist unabhängig von der
Arbeitsplatzgefährdungsbeurteilung die persönliche Schutzausrüstung zu tragen, um die
Gesundheitsgefahren zu minimieren.
Tragen Sie während der Verwendung bzw. im Einsatz stets die für die jeweilige
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Verwendung notwendige Schutzausrüstung.
Tragen Sie keine Ringe, Ketten oder sonstigen Schmuck.
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Befolgen Sie alle Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung.
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Die Symbole haben dabei folgende Bedeutung:
Die persönliche Schutzausrüstung ist vom Betreiber bereitzustellen und muss den
geltenden Anforderungen entsprechen.
Darüber hinaus sind die nationalen Vorschriften sowie Vorgaben aus der
Arbeitsplatzgefährdungsbeurteilung und ggf. interne Anweisungen des Betreibers zu
beachten.
Arbeitsschutzkleidung
Arbeitsschutzkleidung ist enganliegende Arbeitskleidung mit geringer
Reißfestigkeit, mit engen Ärmeln und ohne abstehende Teile. Sie dient
vorwiegend zum Schutz vor Erfassen durch bewegliche
Lastaufnahmemittelteile.
Sicherheitsschuhe
Tragen Sie zum Schutz vor schweren herabfallenden Teilen oder vor
Ausrutschen auf glattem Untergrund rutschfeste Sicherheitsschuhe.
Schutzhandschuhe
Tragen Sie zum Schutz der Hände vor Reibung, Abschürfungen, Einstichen
oder tieferen Verletzungen sowie vor Berührung von heißen Oberflächen
oder chemischen Substanzen Schutzhandschuhe.
Schutzbrille
Tragen Sie zum Schutz vor unter hohem Druck austretenden Medien oder
herumfliegenden Teilen eine Schutzbrille.
Schutzhelm
Tragen Sie zum Schutz vor herabfallenden oder herumfliegenden Teilen
einen Schutzhelm.
Atemschutz
Tragen Sie bei Überschreiten der geltenden materialspezifischen
Staubgrenzwerte einen geeigneten Atemschutz.
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