BETRIEBSANLEITUNG Schmiersystem FlexxPump4 N
2.3
Gefahrenbereiche
Der Gefahrenbereich ist der Bereich an einem Produkt und/oder in seinem
Umkreis, in dem Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen,
Schäden an der Umwelt oder Sachgegenständen drohen. Der Arbeitsbereich
ist durch den Betreiber abzusichern (Schutzzaun / Sensorik). Keine Person
darf in den Gefahrenbereich gelangen. Alle Sicherheitsvorschriften und Gefah-
renbezeichnungen am Produkt sind zu befolgen. Die allgemeinen Sicherheits-
vorschriften müssen beachtet und eingehalten werden.
2.3.1
Sicherheitseinrichtungen und
Überwachungseinrichtung
Fehlende, fehlerhafte oder abgeänderte Sicherheitseinrichtungen
Fehlende, fehlerhafte oder abgeänderte Sicherheitseinrichtungen können zu
schweren oder tödlichen Verletzungen führen!
• Prüfen Sie in regelmässigen Abständen die Sicherheitseinrichtungen
• Bringen Sie nach Arbeiten am Produkt alle Sicherheitseinrichtungen wieder
• Stellen Sie sicher, dass die Sicherheitseinrichtungen während des Betriebs
• Demontieren, überbrücken oder verändern Sie keine Sicherheitseinrich-
Informationen zum Thema trennende Sicherheitseinrichtungen und Überwa-
chungseinrichtungen finden Sie in der Dokumentation zur Gesamtanlage.
Der Betreiber ist für die Sicherheit im Umfeld des Produkts verantwortlich.
Er muss insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften,
Richtlinien und Normen gewährleisten. Vor der Inbetriebnahme muss der Be-
treiber prüfen, ob sämtliche Sicherheitsmassnahmen getroffen worden sind.
Diese müssen alle Gefährdungen abdecken. Nur so ist ein CE-konformer Ein-
satz des Produkts gewährleistet.
Die Sicherheitseinrichtungen und Überwachungseinrichtungen müssen gemäss
der Maschinenrichtlinie:
• dem Stand der Technik entsprechen
• der geforderten Schutzkategorie entsprechen
korrekt an
einwandfrei funktionieren
tungen
GEFAHR
Sicherheit
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