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Sicherheitshinweise; Sicherheitshinweise Bedienung; Sicherheitshinweise Wartung; Sicherheitshinweise Montage - JOST Klasse J Montage- Und Betriebsanleitung

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Sicherheitshinweise

Die Sicherheitshinweise sind in einem Kapitel zusammengefasst. Dort,
!
wo der Benutzer der Sattelkupplung gefährdet ist, sind in den einzel-
nen Abschnitten die Sicherheitshinweise wiederholt und mit dem
nebenstehend abgebildeten Gefahrenzeichen markiert.
Beim Umgang mit Montageplatten, Sattelkupplungen, Sattelzugmaschinen
und Sattelaufliegern gelten die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen des
jeweiligen Landes (z. B. Berufsgenossenschaften für Deutschland). Entspre-
chende Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung der
Sattelzugmaschine und des Sattelaufliegers behalten weiterhin ihre Gültig-
keit und sind einzuhalten. Für die Bedienung, Wartung und
Montage sind nachfolgend aufgeführte Sicherheitshinweise zu
beachten. Im einzelnen sind noch einmal Sicherheitshinweise auf-geführt,
die direkt mit der Tätigkeit verbunden sind.
1.1

Sicherheitshinweise Bedienung


Montageplatten nur in technisch einwandfreiem Zustand verwenden.

Beim Aufsatteln sind die entsprechenden Sicherheits-
bestimmungen einzuhalten, z. B. in Deutschland die der Berufsgenos-
senschaften.
Sattelvorgang nur auf tragfähigem, ebenem Untergrund durchführen.

Vor Fahrtantritt den Verschluss der Sattelkupplung auf richtige Ver-
riegelung prüfen.
Nur mit verriegeltem und gesichertem Verschluss fahren, auch bei
Fahrten ohne Sattelauflieger (Solobetrieb).
1.2

Sicherheitshinweise Wartung


Bei den Wartungsarbeiten nur die vorgegebenen Schmiermittel
verwenden.

Die Wartungsarbeiten dürfen nur von sachkundigen Personen durch-
geführt werden.
3
1.3

Sicherheitshinweise Montage


Der vom Zugmaschinenhersteller festgelegte Montagebereich darf
nicht verändert werden.

Die Montage darf nur von autorisierten Fachbetrieben durchgeführt
werden.

Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten, z. B.
Befestigungsart, Sattelvormaß, Sattelhöhe, Achslast, Freiraum, Sattel-
kupplungsverschiebeeinrichtung usw.

Die Montagerichtlinien der Sattelkupplungs- und Verschiebe- einrich-
tungshersteller müssen beachtet werden.

Bei Fahrzeugen, die zur Verwendung als Beförderungseinheit für ge-
fährliche Güter bestimmt sind, ist zwischen Sattelkupplung und Fahr-
zeugrahmen eine Masseverbindung vorzusehen.
Grundsätzlich gilt, dass Schraubverbindungen mit dem angegebenen Anzieh-
drehmoment als Einstellwert für Drehmomentschlüssel nach DIN ISO 6789 in
den Klassen A oder B anzuziehen sind.
Der Anbau der Montageplatten an das Fahrzeug hat nach den
Anforderungen des Anhangs VII der Richtlinie 94/20/EG bzw. des Anhangs 7
der Regelung ECE R55-01 zu erfolgen. Ggf. sind außerdem die geltenden
Zulassungsvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten.
Für Deutschland gelten §§ 19, 20 und 21 der StVZO. Weiterhin sind die
Forderungen des §13 der FZV hinsichtlich der Daten in den Fahrzeugpapieren
in Bezug auf die zulässige Anhängelast zu erfüllen.
ZDE 199 002 109 – 04/2021
MONTAGEPLATTEN KLASSE J

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