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Tipps Und Empfehlungen; Verantwortung Des Betreibers - Holzkraft HBS S Serie Betriebsanleitung

Holzbandsäge
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
WARNUNG!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zum Tod oder zu schweren Verletzungen führt, wenn
sie nicht gemieden wird.
VORSICHT!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu geringfügigen oder leichten Verletzungen führen
kann, wenn sie nicht gemieden wird.
ACHTUNG!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu Sach- und Umweltschäden führen kann, wenn sie
nicht gemieden wird.
HINWEIS!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu Sach- und Umweltschäden führen kann, wenn sie
nicht gemieden wird.

Tipps und Empfehlungen

Tipps und Empfehlungen
Dieses Symbol hebt nützliche Tipps und Empfehlun-
gen sowie Informationen für einen effizienten und
störungsfreien Betrieb hervor.
Um die Risiken von Personen- und Sachschäden zu re-
duzieren und gefährliche Situationen zu vermeiden,
müssen Sie die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise beachten.

2.2 Verantwortung des Betreibers

Betreiber
Betreiber ist die Person, welche die Holzbandsäge zu
gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst be-
treibt oder einem Dritten zur Nutzung bzw. Anwendung
überlässt und während des Betriebs die rechtliche Pro-
duktverantwortung für den Schutz des Benutzers, des
Personals oder Dritter trägt.
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Betreiberpflichten
Wird die Holzbandsäge im gewerblichen Bereich einge-
setzt, unterliegt der Betreiber der Holzbandsäge den ge-
setzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit. Deshalb müs-
sen die Sicherheitshinweise in dieser Betriebsanleitung
wie auch die für den Einsatzbereich der Holzbandsäge
gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umwelt-
schutzvorschriften eingehalten werden. Dabei gilt insbe-
sondere folgendes:
- Der Betreiber muss sich über die geltenden Ar-
beitsschutzbestimmungen informieren und in einer
Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren er-
mitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedin-
gungen am Einsatzort der Holzbandsäge ergeben.
Diese muss er in Form von Betriebsanweisungen
für den Betrieb der Holzbandsäge umsetzen.
- Der Betreiber muss während der gesamten Ein-
satzzeit der Holzbandsäge prüfen, ob die von ihm
erstellten Betriebsanweisungen dem aktuellen
Stand der Regelwerke entsprechen, und diese,
falls erforderlich, anpassen.
- Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Instal-
lation, Bedienung, Störungsbeseitigung, Wartung
und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Perso-
nen, die mit der Holzbandsäge umgehen, diese
Anleitung gelesen und verstanden haben. Darüber
hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Ab-
ständen schulen und über die Gefahren informie-
ren.
- Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche
Schutzausrüstung bereitstellen und das Tragen
der erforderlichen Schutzausrüstung verbindlich
anweisen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die
Holzbandsäge stets in technisch einwandfreiem Zustand
ist. Daher gilt folgendes:
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in die-
ser Anleitung beschriebenen Wartungsintervalle
eingehalten werden.
- Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Vollständig-
keit überprüfen lassen.
HBS S-Serie | Version 3.11

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Diese Anleitung auch für:

Hbs 533 sHbs 633 s51553135156303

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