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Überwachungssystem Für Die Bedingungen Zum Abschalten Einer Aufnahme - Philips OPTIMUS 50 Gebrauchsanweisung

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2.4
Überwachungssystem für die Bedingungen
zum Abschalten einer Aufnahme
Der Generator besitzt ein Überwachungssystem, das im
Rahmen der vorhersehbaren Möglichkeiten im Fehler-
fall vor unkontrollierter Strahlung schützt. Bei Aufnah-
men mit Belichtungsautomatik unterbricht dieses
Überwachungssystem die Strahlung, wenn eine der
folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Stufe 1: wenn der mAs-Wert das 9,5fache des
mAs-Wertes des gewählten APRs erreicht
hat,
Stufe 2: wenn nach 10% der maximal zulässigen
Aufnahmezeit nicht mindestens 4% der
erwarteten Abschaltdosis erreicht sind,
Stufe 3: wenn 600 mAs (vom Kundendienst bei Bedarf
niedriger einstellbar) oder 4 s erreicht sind.
Wenn Sie ein APR-Programm vorübergehend än-
dern, schalten sich die Stufen 1 und 2 aus. In diesem
Fall erhält der Programmname ein „*" (s. Kap. 4.4.4).
Die Stufe 2 bleibt für die 10% der maximalen Aufnah-
mezeit aktiv, auch Stufe 3 bleibt aktiv. Wenn Sie das
geänderte Programm als festes Programm übernehmen
wollen, müssen Sie, um die Stufen 1 und 2 an die
geänderte Programmierung anzupassen, die zu erwar-
tenden mAs-Werte über die mAs-Technik eingeben (zu
Ihrer Orientierung finden Sie im Anhang eine Expositi-
onstabelle). Dann werden die Stufen 1 und 2 wieder
aktiv.
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Diese Anleitung auch für:

Optimus 65Optimus 80

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