3.
Wichtige Hinweise
Der Transparentanzeiger dient zu Mess- und Kontrollzwecken und darf
ausschließlich zur Anzeige von Füllständen an einen Behälter eingesetzt
werden. Dabei ist darauf zu achten, dass dessen Druck und Temperatur
nicht die maximalen Einsatzgrenzen überschreiten. Diese sind dem
Vorsicht
Typenschild zu entnehmen.
Der Betreiber des Direktwasserstandsanzeigers ist für den bestimmungs-
gemäßen Gebrauch des Anzeigers verantwortlich.
Vorsicht
Hinweis!
Bei Anzeigen ab einem Gewicht von 30 Kilogramm muss kundenseitig für
eine ausreichende Abstützung (z.B. durch Federhänger o.ä.) gesorgt
werden.
Achtung
3.1 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Transparentanzeiger:
Der Transparentanzeiger Typ Glimmer ist ein Direktwasserstandsanzeiger mit Beleuchtung,
der für Dampfkessel und Behälter eingesetzt werden kann.
Das Produkt entspricht der EU-Richtlinie 2014/68/EU. Angewandte Normen DIN EN 13445
und ASME Boiler and Pressure Vessel Code. Berücksichtigte Regelwerke AD2000.
Desweitern erfüllt dieses Produkt als Anlagen-komponente für Großwasserraumkessel und
Wasserrohrkessel die Anforderungen an die Normen DIN EN 12952-7 und DIN EN 12953-6.
4. Erläuterungen
4.1 Systembeschreibung
Der Transparentanzeiger, in unterschiedlichen Ausführungen (siehe Punkt 4.3), wird zur
Erkennung des Wasserstandes bei Behältern und Dampferzeugern eingesetzt.
4.2 Funktionsbeschreibung
Das Gerät arbeitet nach dem physikalischen Gesetz der kommunizierenden Röhren. Der
Wasserstand wird sichtbar durch die rückseitige Beleuchtung des Wasser-Dampfraumes. Im
Schaubereich ist der Wasserstand im Übergang zwischen Wasser und Dampf zu sehen.
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