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Garantie - Lincoln 1100 Impinger II Serie Installations- Und Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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BESCHRÄNKTE GARANTIE FÜR GEWERBLICHE PRODUKTE
BESCHRÄNKTE GARANTIE
Lincoln Foodservice Products, LLC („Lincoln") gewährt auf dieses Podukt eine Garantie auf Material und Verarbeitung von einem (1) Jahr ab
Kaufdatum.
Innerhalb der Garantiezeit repariert oder ersetzt Lincoln in Lincolns Ermessen Teile, die von Lincoln in Bezug auf Material oder Verarbeitung für
fehlerhaft befunden wurden und erbringt in Bezug auf Services den erforderlichen Begleit-Service. Das Vorstehende ist die alleinige
Verpflichtung von Lincoln unter dieser Beschränkten Garantie in Bezug auf Ausrüstung, Material und Services. In Bezug auf Ausrüstung,
Material, Teile und Zubehör von Drittanbietern besteht Lincolns alleinige Verpflichtung darin, die Garantie der Hersteller mit angemessenem
Aufwand voll auszuschöpfen. Lincoln übernimmt keine Haftung, ob aufgrund eines Vertrags, Fehlverhaltens, Fahrlässigkeit oder sonstigem für
Produkte, die nicht von Lincoln hergestellt wurden.
GELTUNGSBEREICH DER GARANTIE
Diese Beschränkte Garantie gilt nur für den Erstkäufer des Produkts und ist nicht übertragbar.
GARANTIEAUSSCHLÜSSE
Die Reparatur bzw. der Ersatz von Teilen wegen unsachgemäßer Handhabung, falscher Pflege und Lagerung, Fahrlässigkeit,
Manipulationen, Unfalls, Verwendung ungeeigneter Zutaten oder nicht ausgeführter Wartungsarbeiten fällt nicht unter die Garantie.
Normale Verschleißteile, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Glühlampen, Sicherungen, Dichtungen, O-Ringe, innere und äußere
Beschlagteile, Schmierung, Kettenband, Motorlager, Glasbruch, Temperatureinstellung und -kalibrierung, Geschwindigkeit und Luftströme.
Durch falsche oder schwankende Spannung verursachte Schäden
Unsachgemäße oder eigenmächtige Reparaturen
Änderungen an Einstellungen und Kalibrierung neunzig (90) Tage nach dem Datum der Ausrüstungsinstallation.
Diese Beschränkte Garantie gilt weder für Teile, deren Beschädigung von Lincoln nicht zu vertreten ist noch für Ausrüstung, die manipuliert,
unsachgemäß behandelt oder falsch eingebaut wurde und die durch Unfall, Transportschaden, Feuer, Überschwemmung, politische
Unruhen oder andere Risiken und Akte höherer Gewalt beschädigt wurde, die sich dem Einfluss von Lincoln entziehen.
Diese Beschränkte Garantie gilt nicht für und erstreckt sich nicht auf von Lincoln hergestellte oder vertriebene Produkte und Ausrüstung,
wenn diese Produkte oder gewerbliche Ausrüstung in Privatwohnungen installiert oder für private Zwecke verwendet wird. Bei
Installationen in nicht dafür vorgesehenen Gebäuden oder bei Missachtung der Brandschutzbestimmungen sind diese Beschränkte
Garantie sowie alle damit verbundenen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen null und nichtig. Dies gilt auch für alle
Schadenersatzforderungen, Kosten und Gerichtsverfahren, die aus der Installation von Lincolns gewerblicher Küchenausrüstung für
private Zwecke oder in Privatwohnungen, wo die Ausrüstung für andere als die von Lincoln vorgesehenen Verwendungszwecke genutzt
wird.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die vorstehenden Absätze beinhalten die ausschließliche Abhilfe für alle Ansprüche aufgrund mangelhafter oder defekter hierunter vertriebener
Produkte oder Services, ob der Mangel oder Defekt vor oder während der Garantiezeit entsteht und ob ein geltend gemachter Anspruch auf
einem Vertrag, Schadloshaltung, Garantie, Fehlverhalten (einschließlich Fahrlässigkeit), gesetzlicher Haftung oder sonstigem beruht, und
Lincoln, seine Mitarbeiter und Vertreter haften nicht für wie auch immer entstandene Personenschäden, zufällige oder Folgeschäden oder
Verluste. Mit dem Ende der Garantiezeit erlischt auch jegliche Haftung. DIE VORSTEHEND GENANNTEN GARANTIEN GELTEN
AUSSCHLIESSLICH UND ANSTELLE ALLER ANDEREN GARANTIEN, OB SCHRIFTLICH, MÜNDLICH, STILLSCHWEIGEND ODER
GESETZLICH. ES GIBT KEINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE FÜR DIE GEBRAUCHSFÄHIGEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK. LINCOLN GIBT KEINE GARANTIE AUF PRODUKTE UND SERVICES VON DRITTEN.
ABHILFE
Die Haftung von Lincoln für die Verletzung der hierunter genannten Garantiepflichten ist beschränkt auf: (i ) die Reparatur oder den Ersatz der
Ausrüstung, auf die die Garantie sich erstreckt, oder in Bezug auf Services die nochmalige Erbringung der Services; oder (ii) nach Lincolns
Ermessen die Rückerstattung des Kaufpreises für die besagte Ausrüstung oder Services.
Jede Verletzung von Lincoln in Bezug auf einen Gegenstand oder Ausrüstungsbestandteil oder Services gilt nur als Verletzung in Bezug auf
diesen Gegenstand oder Ausrüstungsbestandteil oder Service.
GELTENDMACHUNG VON GARANTIEANSPRÜCHEN
Der Kunde ist verantwortlich für:
Unverzügliche Benachrichtigung des Händlers oder von Lincolns Autorisiertem Servicevertreter mit Angabe der Seriennummer der
Ausrüstung und Beschreibung des Problems.
Nachweis, dass das Problem in der Verantwortung des Herstellers liegt. Falsche Installation und unsachgemäße Handhabung der
Ausrüstung fallen nicht unter diese Beschränkte Garantie.
Zusammenarbeit mit der Kundendienstniederlassung, damit das Problem innerhalb der normalen Geschäftszeiten gelöst werden kann.
Anfahrt nur bis zu zwei Stunden bzw. hundertsechzig (160) Kilometer.
GELTENDES RECHT
Die Beschränkte Garantie unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Staates Delaware (USA), sofern die Garantie nicht im Widerspruch zu
diesen Gesetzen steht. Diese Beschränkte Garantie ist in vollem Umfang vom UN-Kaufrecht (CISG) ausgenommen.
Lincoln Foodservice Products, LLC
1111 North Hadley Road
Fort Wayne, Indiana 46804
USA
www.lincolnfp.com
Impinger II – Installations- und Bedienungshandbuch
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