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Platzbedarf; Belüftungsanforderungen; Temperaturanforderungen - Lincoln 1100 Impinger II Serie Installations- Und Bedienungsanleitung

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ABSTÄNDE
Der Ofen muss einen Abstand von 15 cm zu brennbaren Gegenständen haben. Wenn sich noch andere Geräte
auf der rechten Seite des Ofens befinden, muss ein Mindestabstand von 60 cm zu dieser Ausrüstung eingehalten
werden.
FÜR ALLE ÖFEN: An der Rückseite des Ofens muss für Wartungszwecke ein Abstand von 60 cm eingehalten
werden.
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FÜR FOR IMPINGER
II-ÖFEN: Ein fest installierter (unbeweglicher) Ofen erfordert zum Ausbau des Kettenbands,
der Reinigung und Wartung einen Mindestabstand von 1,20 m auf der rechten Seite.
BITTE BEACHTEN: Installieren Sie diese(n) Ofen/Öfen nicht in Räumlichkeiten mit Temperaturen von über
35° C. Sonst wird das Gerät beschädigt.
Der Ofen muss für den Betrieb zugelassen werden.
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VORSICHT:
BELÜFTUNG
EINE BELÜFTUNG IST ERFORDERLICH: Bitte beachten Sie die örtlichen Bestimmungen. Für die USA gelten die
Vorschriften gemäß NATIONAL FIRE PROTECTION ASSOCIATION, INC. in der aktuellen Ausgabe NFPA 96.
Außerdem muss dieses Gerät gemäß NFPA 54 Abschnitt 10.3.5.2 mit einer Entlüftungshaubensperre versehen
werden, die den Betrieb des Geräts bei deaktivierter Belüftung verhindert. Weitere Hinweise zur Belüftung siehe
unten.
BELÜFTUNGSVORSCHRIFTEN
Eine Ablufthaube ist für die Abfuhr von Wärme und den Abzug von Küchengerüchen erforderlich. Bei Gasöfen ist
eine Entlüftungshaube auch für den Abzug der Verbrennungsrückstände erforderlich. Die Haube und Klimaanlage
müssen gemäß den jeweiligen technischen Vorschriften installiert werden, um die Betriebserlaubnis zu erhalten.
Die entsprechenden Anforderungen können örtlich und regional unterschiedlich sein. Informationen zur richtigen
Installation erhalten Sie bei den zuständigen Behörden. Beschaffen Sie sich Informationen und lesen die Normen
oder Dokumentationen, auf deren Grundlage Ihre Installation geprüft und abgenommen wird. Wenden Sie sich
wegen solcher Informationen auch an den Hersteller der Ablufthaube und der Klimaanlage. Eine ordnungsgemäß
installierte und den Anforderungen entsprechende Entlüftungshaube und Klimaanlage beschleunigt die Zulassung
und reduziert die Wartungskosten für den Ofen. Der Eigentümer des Ofens ist für eine ausreichende Belüftung
verantwortlich.
Die Ablufthaube muss mit der Klimaanlage des Gebäudes kompatibel sein. Sie muss eine typische Abzugsleistung
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zwischen 1.200 und 4.000 m
/h haben. (Wegen der „Effizienz" verschiedener Haubenausführungen muss ein so
breites Spektrum für die Luftfördermenge definiert werden.) Kühlluft muss entweder durch eine Ablufthaube oder
die Klimaanlage zugeführt werden. Dies hängt von der Entlüftungshaube des jeweiligen Herstellers ab.
ACHTUNG: Verhindern Sie einen Luftstrom durch den Kochtunnel. Der Luftstrom darf NICHT auf die
Vorderseite des Ofens, seitlich auf die Kochzone oder auf die Rückseite des Ofens gerichtet werden.
Die Funktion wird während der Prüfung bei Inbetriebnahme durch einen Rauchkerzentest geprüft. Der gesamte
Ofenrauch muss durch die Haube abziehen. Dies ist erforderlich, um die richtige Funktion des Ofens zu
gewährleisten und unnötige Reparaturen aufgrund zu hoher Umgebungstemperaturen zu vermeiden. Die
Umgebungstemperatur um den Ofen darf 35° C nicht übersteigen, wenn der Ofen in Betrieb ist. An bestimmten
Örtlichkeiten muss der ordnungsgemäße Rauchabzug noch mit chemischen oder Gasspürmethoden ermittelt
werden, um die örtlichen Vorschriften zu erfüllen.
Die Zeichnung auf der nächsten Seite ist eine typische Installation und dient der Veranschaulichung. Dies ist keine
starre Spezifikation. Die Abmessungen der Haube und die Positionierung der Haube über dem Ofen sind je nach
Hersteller verschieden.
BITTE BEACHTEN: Bei Lincoln sind Datenblätter mit den Abmessungen des Ofens, Leistungs- und BTU-Werten
und weiteren Daten erhältlich, die für die Hersteller der Ablufthaube und der Klimaanlage gleichermaßen nützlich
sind.
AUSTRALIEN: Hier gilt der Standard AS 5601. Diese Norm spezifiziert die Anforderungen für Rohrleitungen,
Rauchaustritt, Belüftung und Geräteinstallation im Zusammenhang mit dem (beabsichtigten) Einsatz von
Brenngasen. Die Anforderungen von AS 5601 sind in Verbindung mit den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
in diesem Bereich zu beachten, haben aber keinen Vorrang vor ihnen.
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Impinger II – Installations- und Bedienungshandbuch

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