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Garantie-Urkunde - Siemens Gigaset 5015 Kurzanleitung

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Gigaset 5015 / OES / A30350-M208-B701-5-19 / 5015_OES.fm / 19.04.2011
Zulassung
Dieses Gerät ist für den analogen Telefonanschluss im öster-
reichischen Netz vorgesehen.
Länderspezifische Besonderheiten sind berücksichtigt.
Hiermit erklärt die Gigaset Communications GmbH, dass
dieses Gerät den grundlegenden Anforderungen und ande-
ren relevanten Bestimmungen der Richtlinie 1999/5/EC ent-
spricht.
Eine Kopie der Konformitätserklärung nach 1999/5/EC fin-
den Sie über folgende Internetadresse:
www.gigaset.com/docs

Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Män-
gelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine Haltbarkeits-
garantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fab-
rikations- und/oder Materialfehlern innerhalb von
24Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Gigaset Communications nach eigener Wahl gegen ein
dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos
ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z.B. Akkus,
Tastaturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für
sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf
unsachgemäßer Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler
oder vom Kunden selbst erbrachte Leistungen (z.B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher und
ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Soft-
ware sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum.
Garantieansprüche sind innerhalb von zwei Monaten nach
Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen
des Austauschs an Gigaset Communications zurückgelie-
fert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Communi-
cations über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erwor-
bene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Gigaset Communi-
cations Austria GmbH, Businesspark Marximum Objekt 2 /
3.Stock, Modecenterstraße 17, 1110 Wien.
Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstel-
lergarantie sind ausgeschlossen. Gigaset Communications
8
A
haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen
Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kun-
den aufgespielter Software oder sonstiger Informationen.
Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird,
z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsat-
zes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens-
ersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorherseh-
baren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der
Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Com-
munications vor, dem Kunden den Austausch oder die
Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Communications
wird den Kunden hierüber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kun-
den ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbun-
den.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Gigaset
Communications.
Issued by
Gigaset Communications GmbH
Frankenstr. 2a
D-46395 Bocholt
© Gigaset Communications GmbH 2011
All rights reserved. Subject to availability.
Rights of modification reserved.
www.gigaset.com
Order-Nr.: A30350-M208-B701-5-19

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