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Einleitung; Gewährleistungsbestimmungen - karo Allround+ Betriebsanleitung

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EINLEITUNG

Herzlichen Glückwunsch zum Erwerb dieser KaRo
Spiralmaschine. Die Maschine wurde nach neuesten
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technischen und optischen Gesichtspunkten entwickelt. Bei ordnungsgemäßem Gebrauch und entspre-
chender Wartung und Pflege werden Sie lange Freude an dieser robusten Maschine haben. Sollten trotzdem
Probleme auftreten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN
Für die von Ihnen erworbene Spiralmaschine gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ver-
sagt das System trotz sachgemäßer Behandlung und Anwendung innerhalb der Gewährleistungszeit infolge
eines Fertigungs- oder Materialfehlers, wird es kostenlos durch Firma KaRo repariert.
Die Gewährleistung erlischt, wenn Fremdeingriffe oder Änderungen vorgenommen wurden, sowie bei will-
kürlichen, auf Nachlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Lagerung zurückzuführenden
Schäden. Gewährleistungsansprüche sind sofort und unverzüglich anzuzeigen. Eine Beanstandung muss
den Mangel im Einzelnen so genau wie möglich beschreiben.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile, sowie Beschädigungen und Fehler durch äu-
ßere Einwirkung. Zur Fehlerbeseitigung hat der Käufer die nach günstigem Ermessen erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren. Verweigert der Käufer diese, so ist Firma KaRo von der Mängelhaftung befreit.
Bei Gewährleistungsanspruch ist die defekte Maschine ordnungsgemäß verpackt sowie fracht- und ver-
sandkostenfrei an die
KaRo GmbH
Industriestr. 47
42499 Hückeswagen
zu senden. Gerne lassen wir die Maschine auch abholen.
KaRo übernimmt keine Haftung für Folgeschäden. Regressansprüche und Ersatzleistungen jeder Art sind
ausgeschlossen.
Von KaRo versandte Systeme, Bauteile und Geräte sind gegen Transportschäden versichert. Sind hieraus
Ansprüche geltend zu machen, so hat der Empfänger diese sofort nach Empfang der Sendung anzuzeigen
und durch den Transporteur bestätigen zu lassen. Für evtl. Versicherungsleistungen gelten die Versiche-
rungsbestimmungen der Transportversicherung.
Bei Nach- bzw. Umrüstungen gilt die Gewährleistungszusage nur für die dabei verwendeten Teile. Bestehen-
de Gewährleistungszusagen werden hierdurch nicht verändert, verlängert oder erneuert.
Alle Rechte vorbehalten. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die KaRo GmbH darf aus dieser Betriebsanleitung nichts
durch Druck, Fotokopie, digitale Speichermedien oder auf eine andere Weise vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Das gilt
auch für die dazugehörenden Zeichnungen und Schemata.
KaRo behält sich das Recht vor, Ersatz- und Bauteile jederzeit und ohne vorherige Bekanntgabe an den Kunden zu ändern. Auch
der Inhalt dieser Anleitung kann ohne vorherige Bekanntgabe geändert werden.
Diese Anleitung wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. KaRo haftet jedoch nicht für eventuelle Fehler in dieser Anleitung
oder für daraus resultierende Folgen.
Sollten Sie weitere Informationen bezüglich Bedienung, Wartung, Reparatur und/oder Einstellungen benötigen, die trotz größter
Sorgfalt nicht in dieser Anleitung enthalten sind, wenden Sie sich bitte an unsere Kundendienstvertretungen (siehe Ende dieser
Anleitung) oder an KaRo direkt.
© KaRo GmbH, Technische Dokumentation, Stand August 2020
Betriebsanleitung KaRo
Spiralmaschine
Seite 4
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