2 Wichtige Informationen
2 Wichtige Informationen
2.1 Angaben zum System
Gerätebezeichnung : bon CP-50
Hersteller
2.2 Zweckbestimmung und Klassifizierung
2.2.1 Zweckbestimmung (Bestimmungsgemäße Verwendung)
Der Sehzeichenprojektor CP-50 dient zur Darstellung von verschiedenen Sehzeichen für die
Bestimmung der Sehschärfe des menschlichen Auges.
2.2.2 Klassifizierung
Entsprechend den Klassifizierungsregeln der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte
(MDD) ist der Sehzeichenprojektor CP-50 ein nicht invasives, aktives Medizinprodukt der
Klasse 1.
2.3 Haftung
Der Sehzeichenprojektor wird nach dem aktuellen Stand der Technik und den anerkannten
Sicherheitstechnischen Regeln gefertigt sowie nach strengen Qualitätskriterien geprüft.
Die Firma bon Optic übernimmt für die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung des Gerätes
nur dann die Verantwortung, wenn
Änderungen oder Reparaturen durch eine von bon Optic autorisierte Person
durchgeführt wurden.
die Stromversorgung des Aufstellungsortes der DIN VDE 0100-710 entspricht.
das Gerät unter der Beachtung dieser Gebrauchsanweisung betrieben wird.
der Betreiber die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einhält.
Wird das Gerät durch nicht autorisierte Personen verändert oder repariert, wird es
unsachgemäß gewartet oder wird das Gerät nicht wie unter 2.2.1 beschrieben verwendet, ist
jegliche Haftung vom Hersteller ausgeschlossen.
GA bon CP-50 Rev 1.0 D 220205
: bon
Optic Vertriebsgesellschaft mbH
Stellmacherstraße 14
D- 23556 Lübeck
bon CP-50
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