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Betriebsbedingungen; Abnahmeprüfung Und Garantie - MBM GFTA477 L Betriebsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 68
1.
BENUTZERHINWEISE
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Diese Einrichtung ist nur fuer professionelle Benuetzung geplant. Der Gebrauch des in dieser Dokumentation
behandelten Geräts gilt als "sachgemäß", wenn dieses zur Zubereitung durch Kochen oder zur Regenerierung von Le-
bensmitteln eingesetzt wird, jeder andere Gebrauch gilt als "unsachgemäß" und damit als gefährlich. Das Gerät darf nur
unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen und innerhalb der vorgeschriebenen und in den jeweiligen Abschnitten
genannten Belastungsgrenzwerte betrieben werden.

Betriebsbedingungen

Das Gerät ist ausschließlich für den Betrieb in geschlossenen Räumen innerhalb der vorgeschriebenen technischen
und Belastungsgrenzwerte bestimmt. Um einen optimalen und sicheren Betrieb zu gewährleisten, müssen die folgen-
den Anweisungen beachtet werden.
Die Installation des Geräts muss an einem geeigneten Ort erfolgen, d. h. so dass die normalen Bedientätigkeiten und
ordentlichen sowie außerordentlichen Wartungsarbeiten möglich sind. Daher ist ausreichend Raum für eventuelle War-
tungsarbeiten freizuhalten, so dass diese sicher ausgeführt werden können.
Der Raum muss außerdem die für die Installation erforderlichen Merkmale aufweisen, wie:
maximale relative Luftfeuchtigkeit: 80%;
minimale Kühlwassertemperatur > + 10 °C;
der Fußboden muss rutschhemmend sein und das Gerät muss exakt waagrecht aufgestellt sein;
Die Räumlichkeiten müssen eine Belüftungs- und Beleuchtungsanlage aufweisen, die den im Land des Benutzers
geltenden Vorschriften entspricht;
Die Räumlichkeiten müssen für die Ableitung des Grauwassers eingerichtet und mit Schaltern und Absperrhähnen
ausgerüstet sein, die bei Bedarf jede Form der Energiezufuhr zum Gerät unterbrechen;
Die unmittelbar an das Gerät angrenzenden Wände müssen feuerbeständig bzw. von den potenziellen Wärme-
quellen isoliert sein.
Abnahmeprüfung und Garantie
Abnahmeprüfung: Das Gerät wurde durch den Hersteller bei der Montage im Herstellungswerk einer Abnahmeprüfung
unterzogen. Sämtliche Bescheinigungen zur vorgenommenen Abnahmeprüfung werden dem Kunden ausgehändigt.
Garantie: Für das Gerät gilt eine Garantie von 12 Monaten gemäß den im Kaufvertrag genannten Bedingungen. Sollten
während der Garantiezeit Betriebsstörungen auftreten oder sich Teile des Geräts als fehlerhaft erweisen, die unter die
in der Garantie angegebenen Umstände fallen, werden die fehlerhaften Teile nach entsprechender Prüfung repariert
oder ersetzt.
In der Garantiezeit werden die fehlerhaften Teile kostenlos repariert bzw. ersetzt. Versand- bzw. Transportkosten, so-
wie Hin- und Rückreisekosten bei Einsätzen von Technikern des Herstellers beim Kunden, sind stets vom Kunden zu
tragen.
Die Lohnkosten für den Einsatz der Techniker des Herstellers beim Kunden zur Beseitigung von Defekten in der Garan-
tiezeit werden vom Hersteller getragen, außen in Fällen, in denen der Defekt derart beschaffen ist, dass er problemlos
vor Ort durch den Kunden beseitigt werden kann.
Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien, die gegebenenfalls vom Hersteller
zusammen mit den Geräten geliefert werden.
Der Hersteller haftet nur für das Gerät in seiner ursprünglichen Form und Zusammensetzung.
Der Hersteller lehnt jede Haftung für unsachgemäßen Gebrauch des Geräts, für Schäden infolge nicht in dieser Anlei-
tung genannter bzw. nicht im Voraus durch den Hersteller genehmigte Tätigkeiten ab.
In folgenden Fällen erlischt die Garantie:
• Schäden durch Transport bzw. Handling; sollte es dazu kommen, muss der Kunde den Händler und den
Transporteur per Fax oder Einschreiben/Rückschein informieren und auf den Ausfertigungen des Lieferscheins
die Vorkommnisse vermerken. Der Installateur wird anhand des vorliegenden Schadens beurteilen, ob die Ins-
tallation des Geräts möglich und zulässig ist.
Die Garantie erlischt außerdem bei:
• Schäden durch eine falsche Installation.
• Schäden durch Verschleiß von Teilen wegen unsachgemäßen Gebrauchs.
• Schäden durch Verwendung nicht empfohlener oder nicht originaler Ersatzteile.
• Schäden durch falsche bzw. unterlassene Wartung.
• Schäden durch Nichtbeachtung der in diesem Dokument beschriebenen Verfahrensweisen.
Genehmigung
Unter Genehmigung versteht man die Erlaubnis, Tätigkeiten mit oder am Gerät durchzuführen.
Die Genehmigung wird von demjenigen, der für das Gerät verantwortlich ist, erteilt (Hersteller, Käufer, Unter-
zeichner, Händler und/oder Inhaber der Räume).
DAS VORLIEGENDE HANDBUCH IST EIGENTUM DES HERSTELLERS, DIE REPRODUKTION IN JEDER FORM IST, AUCH AUSZUGSWEISE, VERBOTEN.
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