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Strahlenschutz - Philips Optimus 50 Gebrauchsanweisung

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2.4

Strahlenschutz

8
Sicherheit
Erläuterung:
Elektronische Geräte, die der EMV genügen, sind so ausgelegt, dass unter
Normalbedingungen Fehlfunktionen, verursacht durch elektromagnetische
Störgrößen, auszuschließen sind. Jedoch im Hinblick auf Funksignale von
Hochfrequenzsendern mit relativ hoher Sendeleistung, die in unmittelbarer
Nähe von elektronischen Geräten betrieben werden, kann das Auftreten von
möglichen elektromagnetischen Unverträglichkeiten am elektronischen
Gerät nicht absolut ausgeschlossen werden.
Unter ungewöhnlicher Konstellation könnten in Folge ungewollte Funkti-
onsabläufe im Gerät initiiert werden und u.U. unerwünschte Gefahrenmo-
mente für Patient oder Betreiber entstehen.
Jede Art der Aktivierung des Sendebetriebes mobiler Funkeinrichtungen –
dieses gilt auch für Geräte im sog. „standby"-Modus – sollte daher vermie-
den werden.
Funktelefone müssen in gekennzeichneten Problemzonen ausgeschaltet sein.
Hinweis für die Bundesrepublik Deutschland:
Das Bundesministerium für Gesundheit erläutert und empfiehlt
(Quelle: Schreiben des Bundesministerium für Gesundheit, Bonn,
Az. 237-456009/09 vom 22.03.1995):
„Aktiv Hochfrequenz abstrahlende Produkte (Sender), insbesondere Mobil-
telefone, können den Funktionsablauf von Medizinprodukten mög-
licherweise so beeinflussen, dass dadurch Gefahren an Personen entstehen.
Die Auslösung unbeabsichtigter Funktionsabläufe ist trotz Erfüllung der ein-
schlägigen Vorschriften zur Elektromagnetischen Verträglichkeit für Medi-
zinprodukte nicht absolut auszuschließen.
Wir empfehlen daher den Betreibern von Medizinprodukten zum Schutz
von Patienten, Anwendern und Dritten gemäß Medizingeräteverordnung
und Medizinproduktegesetz ein Verbot des Gebrauchs von Mobiltelefonen
in besonders gefährdeten medizinisch genutzten Bereichen, wie z.B. Operati-
onsbereiche, Intensivstationen, Herzkatheterbereich, Röntgenbereich, klini-
sches Labor auszusprechen und in geeigneter und auffälliger Weise zu
kennzeichnen.
Aus gleichem Grunde empfehlen wir, generell den Gebrauch von Mobiltele-
fonen durch Patienten, Besucher oder andere Personen während des Aufent-
halts in medizinischen Einrichtungen zu verbieten."
Strahlenschutz
2.4
Stellen Sie sicher, dass vor jeder Röntgenaufnahme/Durchleuchtung alle notwendigen
Strahlenschutzmaßnahmen getroffen worden sind. Informationen über Strahlen-
schutzmaßnahmen finden Sie in den Gebrauchsanweisungen für die einzelnen Rönt-
geneinrichtungen, die Sie mit diesem Generator betreiben.
Sicherheitsschaltungen, die unter bestimmten Bedingungen das Einschalten
der Röntgenstrahlung verhindern, dürfen weder entfernt noch verändert
werden.
Version 3.x
Optimus 50/65/80

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