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Sicherheitstechnische Kontrollen Gemäß Medizinproduktegesetz; Sicherheitstechnische Kontrollen - Philips Optimus 50 Gebrauchsanweisung

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5.3
Sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Medizinproduktegesetz
46
Instandhaltung

Sicherheitstechnische Kontrollen

5.3
gemäß Medizinproduktegesetz
Die sicherheitstechnischen Kontrollen beziehen sich auf Funktion und
Betriebssicherheit. Sie müssen mindestens alle 2 Jahre durchgeführt wer-
den. Diese Kontrollen sind Bestandteil der vorbeugenden Wartung im Rah-
men der Service-Dienstleistungsverträge von Philips. Sie umfassen:
Sichtprüfung auf Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen und
Mängel sowie sicherheitsmindernde Verschmutzungen, Verklebungen und
Abnutzungen;
Prüfung der Überwachungs-, Sicherheits-, Anzeige- und Meldeeinrichtun-
gen;
Messung der Ausgangsparameter, die die Sicherheit beeinflussen;
Prüfung der elektrischen Sicherheit (nach DIN VDE 0751 Teil 1) und der
internen Energieversorgung;
für das jeweilige Produkt weitere spezielle technische Prüfungen entspre-
chend den allgemein anerkannten Regeln der Technik;
weitere Prüfungen gemäß Herstellerangabe;
Protokollierung und Ablage der Prüfprotokolle im Röntgenanlagenbuch
(Medizinproduktebuch).
Version 3.x
Optimus 50/65/80

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