5.5
Verfüllen der Baugrube
Die Anlage ist stoßfrei und mit geeignetem Ge-
rät in die vorbereitete Baugrube einzubringen.
Vor dem Einbringen des Verfüllmaterials in die
Baugrube wird die Anlage zu 1/3 mit Wasser
gefüllt (Wasser außerhalb des roten Gehäuses in
die Anlage füllen). Danach wird das Verfüllmate-
rial (Rundkornkies max. Körnung 8/16) lagenwei-
se in max. 30 cm Schritten bis Behälteroberkante
angefüllt und verdichtet. Dabei darf kein Verfüll-
material in die Anlage gelangen. Die einzelnen
Lagen müssen gut verdichtet werden (Hand-
stampfer). Beim Verdichten ist eine Beschädi-
gung der Anlage zu vermeiden. Es dürfen auf
keinen Fall mechanische Verdichtungsmaschinen
eingesetzt werden. Die seitliche Verfüllung muss
mind. 500 mm breit sein.
Achtung: Bei Befahrbarkeit (PKW, SLW) ist ein
Geotextil mit den Maßen (1150 x 1150 mm) um
den Aussparungsbereich herum zu installieren.
5.6
Hanglage, Böschung etc.
Beim Einbau der Anlage in unmittelbarer Nähe
(< 5 m) eines Hanges, Erdhügels oder einer
Böschung (größer 5°) muss eine statisch be-
rechnete
Stützmauer
Erddrucks errichtet werden. Die Mauer muss
die Anlagenmaße um mind. 500 mm in alle
Richtungen überragen und einen Mindestab-
stand von 1000 mm zur Anlage haben.
5.7
Grundwasser und bindige (wasserundurchlässige) Böden (z. B. Lehmboden)
Die Anlage darf nur bis zu der in der nebenste-
henden Zeichnung, angegebenen spezifischen
Höhe in Grund-/Schichtenwasser eingebaut wer-
den.
Ist zu erwarten, dass Grund-/Schichten-wasser
auch nur gelegentlich höher auftritt, ist dieses
durch eine Drainage abzuleiten.
Ggf. muss die Drainageleitung in einem senk-
recht eingebauten DN 300 Rohr enden, in dem
eine Tauchdruckpumpe eingelassen ist, die das
überschüssige Wasser abpumpt. Die Pumpe ist
regelmäßig zu überprüfen.
Folgende Erdüberdeckungen sind einzuhalten:
5. Einbau und Montage
zur
Aufnahme
des
Begehbar: 300 – 600 mm
Befahrene Flächen: Mind. 400 mm
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