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Gesetze, Verordnungen, Normen; Wasser, Kalk, Enthärtung - BESTE CX 5 Betriebsanleitung

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B Grundlegende Informationen (Weichwasseranlagen)
Inhalt
1

Gesetze, Verordnungen, Normen

2
Wasser, Kalk, Enthärtung
Calcium- und Magnesiumionen kom-
men in der Natur nebeneinander
vor, z. B. im Mineral Dolomit.
Härtebereiche n. Gesetz über die
Umweltverträglichkeit von Wasch-
und Reinigungsmitteln (WMRG):
Härtebereich 1: 0 – 8,4 °dH
(Gesamthärte 0 – 1,5 mmol/l)
Härtebereich 2: 8,4 – 14 °dH
(Gesamthärte 1,5 – 2,5 mmol/l)
Härtebereich 3: mehr als 14 °dH
(Gesamthärte > 2,5 mmol/l)
1 Gesetze, Verordnungen, Normen................................
2 Wasser, Kalk, Enthärtung............................................
3 Ionenaustausch...........................................................
Beim Umgang mit Trinkwasser sind im Interesse des Gesundheitsschutzes einige
Regeln unvermeidlich. Diese Betriebsanleitung berücksichtigt die geltenden Vor-
schriften und gibt Ihnen alle Hinweise, die Sie für den sicheren Betrieb Ihrer
Wasseraufbereitungsanlage benötigen.
Die Regelwerke schreiben unter anderem vor,
 dass nur zugelassene Fachbetriebe wesentliche Änderungen an Wasserver-
sorgungseinrichtungen ausführen dürfen.
 dass Prüfungen, Inspektionen und Wartung eingebauter Geräte regelmäßig
durchzuführen sind.
Die Wasserwerke liefern uns reines Trinkwasser, das zum Genuss geeignet ist.
Bei der sehr viel häufigeren Verwendung des Wassers in Spülmaschinen kann es
jedoch zu Problemen kommen, sofern „hartes" Wasser vorliegt.
Hartes Wasser entsteht, wenn kohlensäurehaltiges Wasser* durch Kalkstein-
schichten fließt. Es löst dabei den Kalkstein auf, bis das sogenannte Kalk-Kohlen-
säure-Gleichgewicht eingestellt ist.
Wird dieses Gleichgewicht gestört (z. B. durch Erwärmen
scheidet sich vermehrt Kalk (CaCO
Die Gesamthärte des Wassers ist die Summe der Konzentrationen von Calcium-
und Magnesiumionen.
Ab Härtebereich 3 ist es empfehlenswert, das Wasser für den Gebrauch zu ent-
härten. Ob zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, hängt von der Ausgangsqua-
lität und vom Verwendungszweck des Wassers ab.
* CO
aus der Luft wird in Wasser gelöst. Dabei entsteht ein geringer Anteil Koh-
2
lensäure.
) aus dem Wasser ab (Steinbildung).
3
B-1
B-1
B-2
CO
entweicht), so
2

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