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Wartung, Inspektion, Reparatur; Wartungsintervalle; Inspektion; Wartungs- Und Reparaturarbeiten - Bartec POLARIS BASIC Serie Benutzerhandbuch

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POLARIS BASIC
- für Zone 1 / 21
POLARIS Panel PC 5,7" / 10,4" / 12,1"
10.

Wartung, Inspektion, Reparatur

10.1

Wartungsintervalle

10.2

Inspektion

10.3

Wartungs- und Reparaturarbeiten

Technische Änderungen vorbehalten.
06/2017
Die Inbetriebnahme und Wartung des POLARIS darf ausschließlich von geschultem und
qualifiziertem Personal durchgeführt werden! Dieses Personal ist mit der Installation, dem
Zusammenbau, der Inbetriebnahme und der Bedienung des POLARIS vertraut, wurde
über die Risiken aufgeklärt und besitzt von Berufs wegen die für diese Arbeiten erforder-
lichen Qualifikationen.
Der mechanische Zustand des Geräts sollte regelmäßig überprüft werden. Die Wartungs-
intervalle hängen von den Umgebungsbedingungen ab. Wir empfehlen, mindestens ein-
mal im Jahr eine Wartung durchzuführen. Eine regelmäßige Wartung ist nicht erforderlich,
wenn das Gerät ordnungsgemäß entsprechend den Installationsanweisungen und unter
angemessener Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen betrieben wird.
GEFAHR
In explosionsgefährdeten Bereich elektrostatische Ausladung verhindern.
Bei explosiver Atmosphäre besteht Lebensgefahr!
Geräte nicht trocken abwischen oder reinigen.
ACHTUNG
Bei der Installation im Freien besteht die Gefahr von Kondenswasserbildung.
Sachschäden bei fehlender Überprüfung!
POLARIS regelmäßig auf Kondenswasser prüfen.
Nach EN/IEC 60079-17 und EN/IEC 60079-19 ist der Eigentümer/ Betreiber von
elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen verpflichtet, diese Anlagen von
einer Elektrofachkraft überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie sich in einem
ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Für die Wartung und Reparatur sowie das Testen von zugehörigen Betriebsgeräten
gelten die Normen EN/IEC 60079-17 und EN/IEC 60079-19.
Die Arbeiten in Verbindung mit Montage/Demontage, Betrieb und Wartung dürfen nur von
geschulten Spezialisten durchgeführt werden. Es sind alle gesetzlichen Vorschriften und
sonstigen verbindlichen Richtlinien für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz
einzuhalten.
Wartung, Inspektion,
Reparatur
DE 39/45

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