HA12IP - HA33JE HA15IP - HA43JE
A
- Vorwort
1 - Verantwortlichkeit der Nutzer
1.1 -
HAFTUNG DES EIGENTÜMERS
Der Besitzer (oder Mieter) ist zu folgenden Schritten und Maßnahmen verpflichtet :
• Aufklärung der Maschinenbediener über die Anweisungen in dieser Betriebsanleitung.
• Einhaltung der vor Ort geltenden Vorschriften bezüglich des Betriebs der Maschine.
• Austausch aller Betriebsanleitungen oder Aufkleber, die fehlen oder in schlechtem Zustand sind.
Zusätzliche Exemplare können bei HAULOTTE Services® bestellt werden.
• Planung eines vorbeugenden Wartungsprogramms in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des
Herstellers, wobei stets die Einsatzumgebung und die Intensität der Maschinennutzung zu
berücksichtigen sind.
• Die periodischen Inspektionen in Übereinstimmung mit den Empfehlungen von HAULOTTE® und
den vor Ort geltenden Vorschriften durchführen.
Sämtliche, während einer Inspektion festgestellten Defekte und Probleme müssen behoben
werden, bevor die Arbeitsbühne erneut in Betrieb genommen wird.
1.2 -
HAFTUNG DES ARBEITGEBERS
Der Arbeitgeber ist verpflichtet :
• Dem Bediener die Benutzung der Maschine zu erlauben.
• Den Maschinenbediener über die vor Ort geltenden Vorschriften und Regelungen aufzuklären.
Die Bedienung der Maschine zu verbieten :
• Unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol, etc.
• Krankheitsanfälligkeit, eingeschränkter Motorik, Schwindelgefühl, etc.
1.3 -
VERANTWORTLICHKEIT DES AUSBILDERS
Der Ausbilder muss entsprechend für die Ausbildung der Benutzer qualifiziert sein. Das
Training findet in einem Bereich statt, das frei von Hindernissen ist, bis der Schüler in der Lage
ist, die Maschine vollkommen sicher zu benutzen.
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