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Garantieerklärung; Kundendienst; Herstellergarantie; Garantieübernahme - Haulotte HA12IP Bedienungsanleitung

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HA12IP - HA33JE HA15IP - HA43JE
G
- Weitere Angaben
Weitere Angaben
1 - Garantie-Erklärung
1.1 -

KUNDENDIENST

Unser Kundendienst HAULOTTE Services® steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und
garantiert Ihnen auch nach Ablauf der Garantiezeit Service, wie Sie ihn wünschen :
• Wenden Sie sich an unseren Kundendienst und geben Sie den genauen Maschinentyp und seine
Seriennummer an.
• Bitte verwenden Sie für die Nachbestellung von Verbrauch- oder Ersatzteilen diese
Bedienungsanleitung und den HAULOTTE® Ersatzteilkatalog, um echte HAULOTTE® Ersatzteile zu
erhalten, die als einzige die Austauschbarkeit der Teile und das einwandfreie Funktionieren der
Maschine garantieren.
• Bei Fehlfunktionen der Ausrüstung, an der ein HAULOTTE® Produkt beteiligt ist, muss HAULOTTE
Services® auch dann umgehend benachrichtigt werden, wenn die Fehlfunktion keine
Materialschäden und/oder körperlichen Schäden verursacht hat.
1.2 -

HERSTELLERGARANTIE

1.2.1 - Garantieübernahme
Bei Erhalt der Maschine hat der Besitzer oder der Vermieter den Zustand der Maschine zu
überprüfen, sowie den ihm ausgehändigten Betriebserlaubnisbogen auszufüllen.
1.2.2 - Garantiedauer
Die vorliegende Garantie gilt für eine Dauer von 12 Monaten bzw. 1000 Betriebsstunden für
Hebe- und Flurförderanlagen, und 2000 Betriebsstunden für Baumaschinen ab Lieferung;
dabei gilt der Endpunkt verbindlich, der als erstes erreicht wird.
Für Ersatzteile gilt eine Garantie von 6 Monaten.
1.2.3 - Verfahren
Soll diese Garantie in Anspruch genommen werden, dann muss der Besitzer oder Vermieter
die nächstgelegene bzw. die mit der Lieferung der Maschine betraute Filiale von HAULOTTE®
(die allein zur Durchführung einer Handlung für die Herstellergarantie ermächtigt ist) schriftlich
und umgehend von dem festgestellten Defekt in Kenntnis setzen.
Die Entscheidung, ob eine Reparatur durchgeführt wird oder ob das als fehlerhaft erkannte
Teil ersetzt werden soll, ist Sache der Filiale.
Der Besitzer oder Vermieter reicht das ordnungsgemäß ausgefüllte Wartungsheft ein, das er
bei der Lieferung der Maschine erhalten hat; dies dient als Nachweis dafür, dass die vom
Konstrukteur empfohlenen Wartungsarbeiten korrekt durchgeführt worden sind.
Der Besitzer oder Verleiher muss sich vergewissern, dass der von der HAULOTTE® Garantie
gedeckte Defekt der HAULOTTE® Filiale so schnell wie möglich mitgeteilt und von dieser
bestätigt wird oder dass der Defekt schriftlich gemeldet wird.
Die Handlungen im Rahmen der HAULOTTE® Garantie sollten vorzugsweise von der Filiale
ausgeführt werden, die die Maschine geliefert hat.
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E 10.18
105
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