EG‐Konformitätserklärung
Itron GmbH
Hardeckstraße 2
D‐76185 Karlsruhe
Erklärt, dass die Produktreihe
Balgengaszähler G25
entsprechend den nachfolgenden Vorschriften konstruiert und hergestellt ist:
1.
97/23/EG; Druckgeräterichtlinie (PED); Modul A (Kategorie II);
betrifft nur zulässige Drücke PS größer 0,5bar bis max. 1 bar (geschraubtes Gehäuse).
Angewandte Norm: EN 1359:1998 + A1:2006
Die Überwachung des Moduls A1 erfolgt durch den TÜV Süd‐Deutschland Bau und
Betrieb GmbH (CE: 0036); Durmersheimerstr. 145, 76189 Karlsruhe.
Zertifikat Nr.: BB‐NDD‐KAR‐01/08/4648676/001.
2.
94/9/EG (ATEX); Anhang VIII (Modul A+), Kennzeichnung
N°: L.C.I.E. 03 AR 012, Ref. Nr. 11501
II 2 G EEx c IIC T 5
Angewandte Normen: EN 13463‐5:2004 und EN 60079‐11:2007
Die technischen Unterlagen gemäß 94/9/EG; Anhang VIII sind der benannten Stelle L.C.I.E
(CE: 0081) F‐92266 Fontenay‐aux‐Roses, eingereicht
(Bestätigungs‐Nr.: LCIE 03 AR 012).
Das Modul D (Anhang IV) wird überwacht durch:
TÜV Product Service GmbH (CE: 0123), Gottlieb‐Daimler‐Str. 7, D‐70794 Filderstadt.
Zertifikat Nr.: EX2 09 04 70229 001
3.
2004/22/EC (MID)
Anhang B mit EG‐Baumusterprüfungszertifikat:
Zertifikat Nr.: DE‐10‐MI002‐PTB004
Anhang D wird überwacht durch:
Physikalisch‐Technische Bundesanstalt (CE: 0102)
Bundesallee 100, D‐38116 Braunschweig
Zertifikat Nr.: DE‐10‐AQ‐PTB009MID
4.
Nur wenn elektrische Zusatzgeräte vorhanden sind:
89/336/EEC‐89 (elektromagnetische Verträglichkeit) unter Berücksichtigung der
Normen EN61000‐6‐2: 2006‐03 und EN61000‐6‐3:2007‐09.
Karlsruhe, 15.02.2011
Produktionsleiter
P. Garcia
Betriebsanleitung
für Balgengaszähler G25
Dieses Dokument muss für alle befugten
Personen leicht zugänglich aufbewahrt werden.
Bitte unbedingt die nationalen gültigen Regeln
und Normen beachten.
1. Wichtige Sicherheitshinweise:
•
Der Balgengaszähler G25 eignet sich zur Messung aller Gase der 1., 2. und 3.
Familie entsprechend EN437 sowie allen anderen gefilterten und nicht‐korrosiven
Gase.
Bei aggressiven Medien kontaktieren Sie bitte Itron für Spezialausführungen.
•
Bei Korrosionsgefahr im Innen‐ und Außenbereich muss das Gerät regelmäßig
überprüft und bei merklicher Korrosion aus dem Verkehr genommen werden.
•
Die nationalen Vorschriften für die Inbetriebnahme, den Betrieb, Prüfungen
und die Wartung von Gasgeräten müssen eingehalten werden.
•
Das Gerät sollte vor der Montage auf eventuelle Transportschäden überprüft
und darf nur in einwandfreiem Zustand montiert werden.
Eventuelle Lackbeschädigungen sollten nachgebessert werden.
•
Die auf den Typenschildern angegebenen Betriebsbedingungen ‐ vor allem
der Betriebsdruck und die Durchflussmenge ‐ müssen eingehalten werden;
gegebenenfalls müssen entsprechende Sicherheitseinrichtungen vorgesehen
werden. Ansonsten kann es zu Beschädigungen des Zählers kommen.
•
Das Gerät ist nicht für Erdbeben und Hochwasser ausgelegt.
•
Reparaturen am Gerät dürfen nur von unterwiesenem Personal oder durch
Fachkräfte erfolgen. Danach ist ein Dichtheitstest mit 1,1xPS durchzuführen.
Austausch drucktragender Teile ist darauf zu achten, dass diese der
Druckgeräterichtlinie (PED) entsprechen. Gewährleistung nur bei Reparatur durch
Itron. Gewährleistung nur bei Reparatur durch Itron.
•
Vor dem Ausbau des Gerätes den Druck vollständig ablassen. Eine Restmenge Gas
kann austreten, deshalb ist für ausreichende Belüftung zu sorgen. Das
Anzugsmoment am Druckanschlusspunkt beträgt max. 4 Nm, für die
Temperaturtasche darf 1 Nm nicht überschritten werden (beide Anschlüsse
optional erhältlich).
•
Nach Anschluss eines Druckabnehmers ist die Dichtheit der Verbindung zu
überprüfen.
•
Das innere Volumen des Druckraumes in Liter beträgt: V = 36 L (PED).
Beim