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Gewährleistung und Haftung
Umfang, Zeitraum und Form der Gewährleistung sind in den Verkaufs- und Liefer-
bedingungen der GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH fixiert.
Für Gewährleistungsansprüche ist stets die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige
Bedienungsanleitung maßgebend. Über die Verkaufs- und Lieferbedingungen
hinaus gilt:
Es wird keine Gewähr übernommen für Personen- und Sachschäden, die aus
einem oder mehreren der nachfolgenden Gründe entstanden sind:
•
nicht bestimmungsgemäße Verwendung,
•
Unkenntnis oder Nichtbeachten dieser Bedienungsanleitung,
•
unsachgemäßes Montieren und Nutzen des Produktes,
•
unsachgemäß durchgeführte Reparaturen,
•
Verwendung von anderen als Original-Ersatzteilen,
•
Gebrauch der Leiter mit defekten Bauteilen,
•
nicht ausreichend qualifiziertes oder unzureichendes Montage- und Nutzper-
sonal,
•
eigenmächtige bauliche Veränderungen,
•
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höherer Gewalt.
Der Betreiber hat in eigener Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Sicherheits-
bestimmungen eingehalten werden und eine bestimmungsgemäße Verwendung
gewährleistet ist.
Wir weisen darauf hin, dass die Weitergabe sowie die Vervielfältigung dieser
Bedienungsanleitung und Mitteilung ihres Inhalts nur mit ausdrücklicher Zustim-
mung der GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH zulässig ist. Zuwiderhandlun-
gen verpflichten zum Schadensersatz. Das Urheberrecht dieser Bedienungsan-
leitung verbleibt bei der GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH.
Günzburger Steigtechnik GmbH,
Günzburg, 02.12 2020
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