Bedienungsanweisung
Air Top 2000 STC
Einleitung
Sehr geehrter Webasto-Kunde!
Vielen Dank, dass Sie sich für das Luftheizgerät Air Top 2000 STC von Webasto entschieden
haben.
Das Heizgerät Air Top 2000 STC dient
– zum Beheizen von Kabinen, Booten, LKWs, Kleinbussen, Transportern und Reisemobilen
sowie
– zum Entfrosten der Fahrzeugscheiben.
Wir gehen davon aus, dass Ihnen die Bedienung und Funktionsweise Ihres
neuen Heizgerätes von der einbauenden Werkstatt / Servicestelle zur vollsten
Zufriedenheit erklärt wurde. In dieser Bedienungsanweisung möchten wir
nochmals einen Überblick über den sicheren Gebrauch des Heizgerätes
Air Top 2000 STC geben.
Nicht in diesem Handbuch beschriebene Reparatur- oder Wartungsarbeiten
sind ausschließlich von einem autorisierten Webasto-Händler auszuführen.
Wartungs- und Sicherheitshinweise
1. Im Geltungsbereich der europäischen Richtlinie 70/156/EWG und/oder EG/2007/46 (für
neue Fahrzeugtypen ab 29.04.2009) bestehen für das Heizgerät Air Top 2000 STC
Typgenehmigungen nach der ECE-R 122 (Heizung) und ECE-R 10 (EMV).
HINWEIS:
Die Bestimmung dieser Richtlinie sind im Geltungsbereich der Rahmenrichtlinie
EWG/70/156 und/oder EG/2007/46 (für neue Fahrzeugtypen ab 29.04.2009)
bindend und sollten in Ländern in denen es keine speziellen Vorschriften gibt
ebenfalls beachtet werden.
2. Das Jahr der ersten Inbetriebnahme muss auf dem Fabrikschild des Heizgerätes durch
Entfernen der nicht zutreffenden Jahreszahlen dauerhaft gekennzeichnet werden.
3. Die Heizgeräte sind nicht zur Beheizung des Gefahrgut-Transportraumes
zugelassen.
Für den Einbau des Heizgerätes Air Top 2000 STC D in Fahrzeuge für den Transport
gefährlicher Güter müssen zusätzlich die Anforderungen der Richtlinie ECE-R 122 erfüllt
sein.
4. Haftungsansprüche können nur geltend gemacht werden bei nachweislicher Einhaltung
der Wartungs- und Sicherheitshinweise durch den Anspruchsteller.
5. An Tankstellen und Tankanlagen muss wegen Explosionsgefahr das Heizgerät
ausgeschaltet sein.
6. Das Heizgerät darf wegen Vergiftungs- und Erstickungsgefahr nicht, auch nicht
mit Zeitvorwahl oder Telestart, in geschlossenen Räumen (z. B. Garage)
betrieben werden.
7. Spätestens zu Beginn der Heizperiode muss das Heizgerät fachmännisch geprüft werden.