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Anhang
A.1
Identifikation durch die Regulierungsbehörde
Zur Kennzeichnung für gesetzliche Einrichtungen wurde dem Gerät die
Modellnummer PM200 zugeordnet.
Nur Zubehör, das mit dem PM200 gekennzeichnet ist, stellt einen
verlässlichen und dauerhaften Betrieb sicher.
Dem Akku wurde die Nummer PM16A zugeordnet.
Dieses Produkt ist vorgesehen für Niederspannungsbetrieb der Klasse 2,
Netzgerät mit 5 V =, maximal 1 A.
Regulierungen der EU
Mit CE markierte Produkte entsprechen der R&TTE Richtlinie (99/5/ EC),
der EMC Richtlinie (89/336/EEC) und der Niederspannungsrichtlinie
(73/23/EEC), herausgegeben von der EU-Kommission.
Die Einhaltung dieser Richtlinien erfordert die Übereinstimmung mit den
folgenden europäischen Normen (in Klammern die entsprechenden
internationalen Standards):
=
EN 60950-1 (IEC 60950-1)
Sicherheit von Geräten der Informationstechnologie
=
ETSI EN 301 511
Global System for Mobile Communications (GSM); harmonisierte
europäische Norm für mobile Geräte, welche die Bänder GSM 900
und GSM 1800 benutzen, wobei die wesentlichen Anforderungen des
Artikels 3.2 der R&TTE-Vorschriften abdeckt werden (1995/5/EC).
=
ETSI EN 301 489-1
Elektromagnetische Verträglichkeit und Funkspektrumregulierung
(ERM), Elektromagnetische Verträglichkeit (EMC) für
Funkeinrichtungen und -dienste, Teil 1: Allgemeine technische
Anforderungen.
Hinweise zur Gesetzgebung