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Lexmark X5400 Benutzerhandbuch Seite 194

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LEXMARK SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG
Diese Softwarelizenzvereinbarung ("Lizenzvereinbarung") ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen
und Lexmark International, Inc. ("Lexmark"). Soweit keine besondere abweichende Vereinbarung zwischen Ihnen
und Lexmark besteht, die diese Software erfasst, regelt ausschließlich diese Lizenzvereinbarung die Verwendung der
Software. Der Begriff "Softwareprogramm" umfasst maschinenlesbare Anweisungen, audiovisuellen Inhalt (z. B.
Bilder und Aufzeichnungen) und damit in Verbindung gebrachte Medien, gedruckte Materialien und elektronische
Dokumentationen, unabhängig davon, ob in das Lexmark-Produkt eingebunden, mit dem Lexmark-Produkt
vertrieben oder zur Verwendung mit dem Produkt.
1
ERKLÄRUNG ZUR BESCHRÄNKTEN GARANTIE. Lexmark garantiert, dass die Datenträger (z. B. Diskette oder
CD) mit dem Softwareprogramm (falls vorhanden) während des Garantiezeitraums bei normaler Verwendung
frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Garantiezeitraum beträgt neunzig (90) Tage und beginnt
am Tag der Lieferung des Softwareprogramms an den ursprünglichen Endbenutzer. Diese beschränkte Garantie
gilt nur für Datenträger mit dem Softwareprogramm, die neu von Lexmark bzw. einem autorisierten Lexmark-
Händler oder -Lieferanten gekauft wurden. Lexmark ersetzt das Softwareprogramm für den Fall, dass der
Datenträger nicht mit den Bestimmungen dieser beschränkten Garantie übereinstimmt.
2
GEWÄHRLEISTUNG. DIE NUTZUNG DER SOFTWARE IST OPTIONAL UND KOSTENLOS. LEXMARK ÜBERNIMMT
DAHER KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR IHRE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, INSBESONDERE FÜR DIE TAUGLICHKEIT
ZU DEN VON IHNEN BEZWECKTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN. Selbstverständlich gewährleistet Lexmark, dass
durch das Herunterladen und bestimmungsgemäße Nutzen der Software gemäß dieser Lizenzvereinbarung kein
Schaden an Ihrem Computer und den darauf befindlichen Programmen und Daten ausgelöst wird. Falls derartige
Vorschriften gelten, beschränkt Lexmark hiermit jegliche Haftung für Verstöße gegen diese Vorschriften auf eine
der folgenden Möglichkeiten. Ersatz des Softwareprogramms oder Rückerstattung des für das
Softwareprogramm bezahlten Preises.
3
LIZENZERTEILUNG. Lexmark erteilt Ihnen die folgenden Rechte ausschließlich für den Fall, dass Sie alle
Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einhalten:
a
Verwendung. Sie dürfen eine (1) Kopie der Software verwenden. Der Begriff "Verwendung" beinhaltet das
Aufbewahren, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen der Software. Falls Sie eine Lizenz von Lexmark
für die simultane Verwendung des Softwareprogramms besitzen, müssen Sie die Anzahl der autorisierten
Benutzer auf die in Ihrer Vereinbarung mit Lexmark festgelegte Anzahl beschränken. Sie dürfen die
Komponenten der Software nicht zur Verwendung auf mehreren Computern aufteilen. Daneben dürfen Sie
eine Sicherheitskopie erstellen.
b
Keine Veröffentlichung. Eine (1) Kopie des Softwareprogramms darf ausschließlich zum Zwecke der
Sicherung, Archivierung oder Installation erstellt werden, vorausgesetzt, die Kopie enthält alle Hinweise
bezüglich des Eigentümers des ursprünglichen Softwareprogramms. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht
auf ein öffentliches Netzwerk oder ein Händlernetzwerk kopieren.
c
Vorbehalt der Rechte. Das Softwareprogramm, einschließlich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich
geschützt und in Besitz von Lexmark International, Inc. und/oder seinen Händlern. Lexmark behält sich alle
nicht ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung gewährten Rechte vor.
d
Freeware. Ungeachtet der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung erhalten Sie eine
Lizenz für die Teile des Softwareprogramms oder das gesamte Softwareprogramm, die unter öffentlicher
Lizenz von Drittanbietern ("Freeware") bereitgestellt werden. Die erhaltene Lizenz unterliegt den
Bestimmungen und Bedingungen der mit der Freeware gelieferten Softwarelizenzvereinbarung, ob in Form
einer eigenständigen Vereinbarung, einer gepackten Lizenz oder einer elektronischen Lizenzvereinbarung
beim Herunterladen. Ihre Verwendung der Freeware wird gänzlich durch die Bestimmungen und
Bedingungen einer derartigen Lizenz geregelt.
Hinweise
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