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Allgemeine Sicherheitshinweise; Sorgfaltspflicht Des Betreibers - GKM SIEBTECHNIK KTS-V 600/1 Betriebsanleitung

Vibrations-taumelsiebmaschine
Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Sicherheitshinweise

1. Sorgfaltspflicht des Betreibers

© GKM Siebtechnik GmbH
Die KTS-V Vibrations-Taumelsiebmaschine wurde unter
Berücksichtigung einer Gefährdungsanalyse und nach sorgfältiger
Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer
technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut. Sie entspricht damit
dem Stand der Technik und ermöglicht ein Höchstmaß an Sicherheit
während des Betriebs. Die Maschinensicherheit kann in der
betrieblichen Praxis jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn alle dafür
erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der
Sorgfaltspflicht des Betreibers der Maschine, diese Maßnahmen zu
planen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass
· die Maschine nur bestimmungsgemäß genutzt wird (vergl. den
Abschnitt "Bestimmungsgemäßer Gebrauch" im Kapitel
"Produktinformation")
· die Maschine nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand
betrieben wird und besonders die Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden
· erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für
Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturpersonal zur Verfügung
stehen und getragen werden
· die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und
vollständig am Einsatzort der Maschine zur Verfügung steht
· nur dafür qualifiziertes und autorisiertes Personal die Maschine
bedient, wartet und repariert
· dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von
Arbeitssicherheit und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die
Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise kennt
· alle an der Maschine selbst angebrachten Sicherheits- und
Warnhinweise nicht entfernt werden und leserlich sind
· Die Betriebsanleitung ist mit bestehenden nationalen oder
firmeneigenen Vorschriften zur Unfallverhütung und zum
Unfallschutz.
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