1. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die KTS-V Vibrations-Taumelsiebmaschine ist ausschließlich
zum Sieben von losen und in der Regel
trockenen Schüttgütern, sowie für Flüssigkeits-
Feststofftrennungen geeignet.
Wird die KTS-V Vibrations-Taumelsiebmaschine nicht dieser Bestimmung
gemäß verwendet, so ist kein sicherer Betrieb der Maschine gewährleistet.
Für alle Personen- und Sachschäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung entstehen, ist nicht der Hersteller, sondern der Betreiber der
Taumelsiebmaschine verantwortlich!
Für andere als die hier aufgeführten Verwendungsarten ist die Maschine nicht bestimmt - dies gilt
als sachwidrige Verwendung! Insbesondere weisen wir daraufhin, dass es z.B. verboten ist:
Die Taumelsiebmaschine als Mischer oder Trockner einzusetzen
Wir übernehmen keine Haftung im Sinne des Produkt-Haftpflichtgesetzes für Schäden oder
Folgeschäden, die durch unsachgemäße Installation oder Handhabung der von uns gelieferten
Maschinen entstehen.
© GKM Siebtechnik GmbH
Produktbeschreibung
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