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Zulässige Vorrichtungen Und Hilfsmittel Für Den Transport An Den Aufstellungsort - GKM SIEBTECHNIK KTS-V 600/1 Betriebsanleitung

Vibrations-taumelsiebmaschine
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2. Zulässige Vorrichtungen und Hilfsmittel für den Transport an den
Aufstellungsort.
Mittels eines Gabelstaplers mit entsprechender Leistung kann die Maschine auf der Palette oder in
der Kiste zum Platz ihrer Aufstellung gebracht werden.
Mittels einem Kran kann die Maschine auf das Fundament gesetzt werden. Es sind möglichst
weiche Gurte oder Seile zu verwenden, um Beschädigungen des Siebkörpers zu vermeiden.
Als Anschlagpunkte für Gurte/Seile gibt es folgende Möglichkeiten:
zwei Gurte können unter der Wanne durchgezogen werden
-
Ø Nur Geräte mit ausreichender Tragkraft verwenden.
© GKM Siebtechnik GmbH
15│40

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