GERÄUSCHREDUZIERUNGSSYSTEM
(NUR AUSTRALIEN)
EINGRIFFE IN DAS GERÄUSCHREDU-
ZIERUNGSSYSTEM SIND UNTERSAGT
Der Besitzer sei darauf hingewiesen, dass
die folgenden Maßnahmen vom Gesetz her
untersagt sein können:
(a) Ausbau oder Deaktivierung durch jede
Person außer zu Zwecken der Wartung,
Reparatur oder des Austausches jedwe-
der Einrichtung bzw. Design-Kompo-
nente zur Geräuschreduzierung eines
neuen Fahrzeugs vor dem Verkauf oder
der Auslieferung zum Endkunden bzw.
während des Gebrauchs, sowie
(b) Gebrauch des Fahrzeugs nach dem
Ausbau oder der Deaktivierung einer
derartigen Einrichtung oder Design-
Komponente durch eine beliebige Per-
son.
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