Zu Ihrer Sicherheit
2.2
Sämtliche Tätigkeiten an der Anlage sind durch Fachkräfte durchzuführen, falls diese
nicht ausdrücklich für andere Personen (Eigentümer, Nutzer) ausgewiesen sind.
Für dessen Verfügbarkeit ist der unmittelbare Lieferant der Anlage verantwortlich.
Fachkräfte müssen neben einer mehrjährigen Berufserfahrung nachweislich über
folgende Kenntnisse verfügen:
Tab. 2:
Tätigkeiten
Auslegung,
Betriebsänderungen,
Neuer Nutzungskontext
Transport/Lagerung
Installation Tiefbau/
Sanitär/Elektrik
Erstinbetriebnahme,
Wartung,
Reparatur,
Außerbetriebnahme,
Demontage,
Überprüfung
Bedienung, Betrieb
Betriebsüberwachung,
Einfache Wartung und
Störungsbeseitigung
Entsorgung
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Qualifikation von Personen
Qualifikation des Personals
Person
Planer
Spediteure, Händler
Fachkräfte
Eigentümer, Nutzer
Fachkräfte
Kenntnisse
Kenntnisse der Sanitärtechnik
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Beurteilung von Anwendungsfällen der Abwasser-
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technik und ordnungsgemäße Auslegung von
Abwasserhebesystemen
Nachweis von Ladungssicherungsunterweisungen
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Sicherer Umgang mit Hebe- und Anschlagmittel
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Baugrubenaushub bzw. -verfüllung
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Sicherer Umgang mit Maschinen und Werkzeugen
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Verlegung und Verbindung von Rohrleitungen und
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Anschlüssen
Verlegung von elektrischen Leitungen
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Montage von Verteilern, Fehlerstromschutz-
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schaltern, Leitungsschutzschaltern, elektrischen
Maschinen, Schaltern, Tastern, Steckdosen etc.
Messung der Wirksamkeit von elektrischen
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Schutzmaßnahmen
Produktspezifische Kenntnisse
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Keine spezifischen Voraussetzungen
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Ordnungsgemäße und umweltschonende
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Entsorgung von Materialien und Stoffen
Dekontaminierung von Schadstoffen
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Kenntnisse über Wiederverwertung
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